Branchenmeldungen 29.03.2012

Neue GOZ: Abrechnungsfehler mindern Praxisprofitabilität

Neue GOZ: Abrechnungsfehler mindern Praxisprofitabilität

Foto: © Peter Atkins - Fotolia.com

Eine aktuelle Analyse des zahnärztlichen Honorarzentrums büdingendent zeigt, dass viele Zahnarztpraxen nach wie vor Probleme mit der Umstellung auf die neue GOZ 2012 haben. Falsch abgerechnete Ziffern bedeuten für die Zahnarztpraxis nicht nur erhebliche Mehrarbeit. Auch Ärger mit Patienten und Krankenversicherungen sowie Honorareinbußen können die Folgen sein.

Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gilt zwar bereits seit einem Quartal, doch eine von dem zahnärztlichen Honorarzentrum büdingendent durchgeführte Auswertung belegt nun, dass jeder dritte Zahnarzt die neue GOZ noch nicht vollständig verinnerlicht hat. „Wer mit den alten und damit falschen Ziffern abrechnet, schadet sich selbst“, erklärt Reiner Lambmann. Der büdingendent-Geschäftsführer bezieht sich dabei nicht nur auf die erhebliche Mehrarbeit, die durch die nötigen Korrekturen entstehen. Wenn Zahnärzte bei der Abrechnung ihrer Leistungen Stundensatz, Zeitaufwand und Faktorprinzip unberücksichtigt lassen, verschenken sie laut Lambmann bares Geld.
 
Kein Geld verschenken

Nimmt ein Zahnarzt beispielsweise für Dentinadhäsive Füllungen die Ziffern 2060, 2080, 2100 und 2010 ohne Honorarvereinbarung, kann er damit nicht einmal seine Kosten für die erbrachte Leistung decken. Auch die Professionelle Zahnreinigung (PZR) wird oft noch pauschal berechnet, stellt Anne Schuster immer wieder fest. „Nach der neuen GOZ kann die PZR jedoch nur bei Verlangensleistungen, also wenn sie nicht medizinisch notwendig ist, pauschal mit der Honorarvereinbarung nach §2, Abs. 3 berechnet werden“, erläutert die Leiterin des Honorarzenrums. In medizinisch notwendigen Fällen wird nun die Ziffer 1040 verwendet.
 
Ärger vermeiden

Zahnärzte rechnen nach Erfahrung von Lambmann und Schuster ebenfalls OP-Zuschüsse oft falsch ab. Bei der GOZ 9040 fällt kein OP-Zuschuss an. Dies führt laut den büdinger Abrechnungsexperten dazu, dass häufig, entgegen der Richtlinie, ein Zuschlag in Rechnung gestellt wird. Besondere Vorsicht ist auch bei der Ziffer 9100 geboten. Sie kann sowohl gemeinsam mit der Ziffer 9110 als auch mit der Ziffer 9120 berechnet werden. „Bei der Augmentation gemeinsam mit der GOZ 9110 ist die Hälfte der Gebühr nach der GOZ 9100 zu berechnen, wohingegen gemeinsam mit der GOZ 9120 nur ein Drittel der Gebühr nach der GOZ 9100 berechnet wird“, erklärt Anne Schuster. Auch bei der GOZ 2030 wurden Einschränkungen vorgenommen. So wurde die Abrechenbarkeit auf einmal je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich eingeschränkt. Das schränkt laut der Abrechnungsexpertin die Berechnung auf maximal zweimal je Sitzung ein und das nur, wenn sowohl eine Maßnahme beim Präparieren als auch eine besondere Maßnahme beim Füllen von Kavitäten erbracht wurde.
 
Schulungen machen GOZ-fit

Die anhaltenden GOZ-Abrechnungsprobleme, vermutet Reiner Lambmann, seien darauf zurück zu führen, dass die Mitarbeiter in den Praxen bisher noch nicht ausreichend geschult wurden. „Wer nicht GOZ-fit ist, gefährdet die Profitabilität seiner Zahnarztpraxis“, mahnt der büdingendent-Geschäftsführer. Zahnärzte, die dieses Risiko nicht eingehen und sich besser auf die Besonderheiten der neuen GOZ einstellen möchten, können sich das erforderliche Know-how im Rahmen von Veranstaltungen der büdingenakademie aneignen.

Kontakt & Informationen: http://www.büdingen-dent.de
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