Branchenmeldungen 09.06.2022
Reform Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen
Die SVS hat der ÖZÄK mitgeteilt, dass die Bewilligung von Zahnersatz und sonstigen Zahnbehandlungen analog der Kieferorthopädie in der Landesstelle Kärnten zusammengeführt wird. Als erstes wurden die Bewilligungsanträge aus Oberösterreich nach Kärnten verlagert. Bis zum 30.6.2022 sollen nach und nach alle SVS-Bewilligungsanträge bundesweit in Kärnten erledigt werden.
Zahnärztinnen und Zahnärzte können ihre Bewilligungsanträge und Anfragen dazu wie gewohnt einbringen, die Weiterleitung an die jeweils zuständige Stelle – ab 1.7.2022 immer nach Kärnten – erfolgt SVS-intern automatisch. Das gilt sowohl für die Postzusendungen, als auch für E-Mails an gs@svs.at. Für telefonische Anfragen können sich Vertragspartnerinnen und -partner an das Dienstleistungszentrum ZAHN in Kärnten unter der Telefonnummer +43 (0) 50 808 2066 wenden.Einhebung von Selbstbehalten
Bereits mit Ende letzten Jahres wurde die Höhe der Selbstbehalte im Bereich des Zahnersatzes für Versicherte nach dem GSVG (= Gewerbe) und nach dem BSVG (= Bauern) harmonisiert. Nunmehr soll auch die Einhebung gleichgezogen werden. Daher werden ab 1.7.2022 alle Selbstbehalte für Kunststoffprothetik inklusive Neuversorgungen und nur für Reparaturen auch bei Metallgerüstprothesen nachträglich von der SVS eingehoben werden. Die bisherige Einhebung durch die niedergelassenen Vertragszahnärztinnen und –zahnärzte entfällt dadurch ab 1.7.2022. Damit sind die Zuzahlungen in der SVS einheitlich für Gewerbetreibende und Bauern geregelt.
Auf den Bewilligungsschreiben der entsprechenden Versorgungen wird zusätzlich nachstehender Hinweis aufgedruckt: „Bei Leistungsdatum ab dem 1.7.2022 wird der Selbstbehalt nachträglich von der SVS vorgeschrieben. Dann bitte keine Einhebung durch den Abgeber mehr.“
Quelle: Österreichische Zahnärztekammer