Branchenmeldungen 28.06.2011
Neues voll abrechenbares Glasionomer-System
Die klassische Kassenfüllung im Seitenzahnbereich ist Amalgam – und das neue Füllungskonzept EQUIA (GC). EQUIA ist gemäß einer anwaltlichen Expertise im Rahmen der GKV-Versorgung ohne Mehrkostenvereinbarung abrechenbar. Dieses und weitere aktuelle Themen rund um EQUIA diskutierten namhafte Experten gestern in Frankfurt.
Häufig läuft es bei der Suche nach dem „richtigen“ Füllungsmaterial auf einen Kompromiss hinaus, da die Arbeit wirtschaftlich und zugleich ästhetisch sein, aber dennoch von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden soll – am Besten zuzahlungsfrei für den Patienten. Vor diesem Hintergrund diskutieren namhafte Experten für restaurative Zahnheilkunde aus Forschung, Wissenschaft und Praxis während des gestrigen Pressegesprächs mit dem Titel „Einfach währt am längsten! Auch bei der Seitenzahnfüllung“ in Frankfurt am Main, wann welches Material die richtige Füllungsalternative ist.
Neubewertung und Indikationserweiterung
Hintergrund der Veranstaltung waren unter anderem die Daten einer kürzlich vorgestellten retrospektiven Studie über zwei Jahre, nach denen EQUIA von GC mittlerweile auch als permanentes Füllungsmaterial für sämtliche Klasse-I-Kavitäten und darüber hinaus für bestimmte kleinere Kavitäten der Klasse II verwendet werden kann1. Die positiven Ergebnisse hatten GC noch im Frühjahr 2011 dazu veranlasst die Indikationsstellung für das zweistufige Konzept entsprechend zu erweitern. Weitere derzeit laufende und kürzlich abgeschlossene Studien zeigen zudem, dass EQUIA auch über einen längeren Zeithorizont hinaus überzeugen kann2.
Volle Abrechenbarkeit
Die Indikationserweiterung für EQUIA hat GC zum Anlass genommen, den Anwendern und Patienten auch Sicherheit bei der Abrechnungs- bzw. Erstattungsfähigkeit im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu geben. Durch die Anwaltskanzlei Lyck & Pätzold (Bad Homburg) wurde bestätigt, dass EQUIA auch im erweiterten Indikationsbereich genau wie Amalgam und Komposite abgerechnet werden kann. Das System aus einer „neuen Generation speziell entwickelter Glaskörper (EQUIA Fil)“ und einem „gefüllten Kompositlack (EQUIA Coat)“ ist als „ein Kombinationsprodukt aus Glasionomer und Komposit einzustufen“ und stellt eine durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abrechenbare Alternative zu Amalgam und Kompositen dar, so das Ergebnis der anwaltlichen Expertise.
Werkstoffliche Grundlage
Die werkstoffliche Grundlage für EQUIA, das Kombinationsprodukt aus Glasionomer-basierter Füllungskomponente und Komposit-Coating, liegt im Zusammenwirken der beiden Bestandteile: Die Füllungskomponente EQUIA Fil wird mit einer Schicht aus dem lichthärtenden Komposit EQUIA Coat überzogen. Im Ergebnis verbessern sich damit gegenüber einem herkömmlichen Glasionomer sowohl die physikalischen als auch die ästhetischen Eigenschaften.
Von der Entwicklung bis in die Praxis
Gestern wurden dazu in Frankfurt am Main in verschiedenen Vorträgen die grundlegenden Aspekte der Füllungstherapie im Seitenzahnbereich, von der Alternativenauswahl über die Anwendbarkeit in der täglichen Praxis bis hin zur Abrechenbarkeit, beleuchtet und anschließend diskutiert. Souverän leitete der Moderator und Geschäftsführer von GC Germany, Frank Rosenbaum, durch die kurzweiligen Vorträge, stellte die Referenten vor und konnte sich auch die eine oder andere Zwischenfrage nicht verkneifen. Prof. Dr. Roland Frankenberger, Philipps-Universität Marburg und Universitätskliniken Gießen und Marburg, erläuterte zum Auftakt, nach kurzer Begrüßung, die verschiedenen Möglichkeiten für den Zahnarzt (Vortragstitel: Bereich Seitenzahn: Die Fülle der Möglichkeiten). Prof. Frankenberger beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Glasionomerzementen (GIZ), Glasionomer-basierten Technologien und anderen Alternativen zu Amalgam. In seinem Vortrag zeigte er die verschiedenen Versorgungsmöglichkeiten auf. Zudem konnte er überzeugende präklinische und klinische Erfahrungen mit EQUIA vorstellen. Für Prof. Frankenberger sind Glasionomere eine „hochinteressante Materialklasse“, bisher allerdings mit starken Einschränkungen versehen. Doch: „Mit den neuen Füllungskonzepten, wie zum Beispiel EQUIA, haben wir in vitro vielversprechende Ergebnisse erzielt. Allerdings müssen sie auch langfristig in vivo Bestand haben. Hier liegen seit kurzem vielversprechende Studien vor“, so Prof. Frankenberger.
Dr. Piyush Khandelwal (Produktmanager GC Europe, Leuven, Belgien) gab einen Einblick in die Forschungs- und Entwicklungsarbeit bei GC in Belgien, Japan und Deutschland. Im Verlauf seiner Präsentation legte Dr. Khandelwal dar, wie in weiteren Schritten auf Basis des bewährten Glasionomers Fuji IX, das zweistufige EQUIA-Konzept entstanden ist.
Prof. Dr. Reiner Biffar stellte das Studiendesign einer aktuell laufenden prospektiven 5-Jahres-Studie der Universität Greifswald zu EQUIA vor (EQUIA in vivo: Bericht zur laufenden 5-Jahres-Studie). Mit dem außergewöhnlichen und weltweit einzigartigen Studiensetup im Dentalbereich setzt die Universität Greifswald in Kooperation mit den Universitäten München und Marburg Maßstäbe für die zahnärztliche Forschung und weist den Weg in Richtung einer evidenzbasierten Zahnheilkunde. Prof. Biffar zeigte dabei die Vorteile einer praxisnahen Untersuchungsform. „Für die zahnmedizinische Forschung wollen wir die Erfahrungen aus der niedergelassenen Praxis stärker nutzen und niedergelassene Kollegen in klinische Untersuchungen einbeziehen“, so Prof. Biffar zu der laufenden Studie.
Den praktischen Teil übernahm Zahnarzt Gert Fecht (Uplengen-Remels). Er stellte die Anwendung des zweistufigen Füllungskonzeptes an Hand eines konkreten Patientenfalles vor. Fecht betonte dabei, wie einfach und dennoch ästethisch aber auch langlebig die Versorgungen mit EQUIA sind. „Bei mir in der Praxis hat sich EQUIA als schneller und nachhaltiger ,Problemlöser` bewährt“, so der norddeutsche Zahnarzt.
Jens Pätzold (Fachanwalt für Medizinrecht, Medizinanwälte Lyck & Pätzold, Bad Homburg) thematisierte die Abrechenbarkeit des Füllungsmaterials mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Mit vollem Recht! Jetzt wird abgerechnet – so lautete der Titel seiner Präsentation. Hierzu hatte GC Germany noch im Mai 2011 eine anwaltliche Expertise eingeholt, die sich mit der Erstattungsfähigkeit des Füllungsmaterials befasst. So können zahnärztlich verwendete Füllungsmaterialien abgerechnet werden, wenn diese „anerkannt“ und „erprobt“ sind. Pätzold legte in seinem Vortrag dar, warum EQUIA diese Bedingungen erfüllt und nach der erweiterten Indikationsstellung nun auch für bestimmte kaudruckbelastete Seitenzahnbereiche verwendet und als Basisversorgung abgerechnet werden kann.
Einig waren sich indes alle Experten: Mit EQUIA steht dem Zahnarzt ein erprobtes und bewährtes Seitenzahnrestaurationsmaterial zur Verfügung, das die herkömmliche Basisversorgung aus wirtschaftlicher und ästhetischer Sicht in den Schatten stellt.
Literatur
1. K.-H. Friedl et al. (2011), 2 year retrospective study, IADR San Diego, Abstract 3240.
2. vgl. u. a. M. Basso et al. (2011), 2 years clinical evaluation of EQUIA, IADR San Diego, Abstract 2494 und S. Gurgan et al. (2011), 12-Month Clinical Performance of a New Glass-Ionomer Restorative System, IADR San Diego, Abstract 3246.