Branchenmeldungen 18.09.2026
Nicht jede Prophylaxe ist gleich – Wann ein höherer Steigerungsfaktor gerechtfertigt ist
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Dabei müssen insbesondere der Schwierigkeitsgrad, der Zeitaufwand, besondere Umstände und die Schwierigkeit im Krankheitsfall berücksichtigt werden.
Hierzu gehören beispielsweise:
- eingeschränkte Mundöffnung, starker Würgereiz oder ausgeprägte Belagsbildung
- zusätzlicher Aufwand durch Implantate oder umfangreichen Zahnersatz
- festsitzende kieferorthopädische Apparaturen
- ein besonders intensiver Motivations- und Aufklärungsaufwand
- schwierige Entfernung hartnäckiger Beläge oder Verfärbungen
- besondere patientenbezogene Umstände während der Behandlung
- u. v. m.
All diese Gegebenheiten können den Zeit- und Arbeitsaufwand erheblich erhöhen bzw. erschweren und damit einen höheren Steigerungsfaktor rechtfertigen.
Dokumentation als Basis korrekter Rechnungsstellung
Die Begründung für die Faktorsteigerung sollte sich nicht auf allgemeine Standardformulierungen bei der Abrechnung beschränken, sondern muss sich aus der konkreten Behandlung ergeben. Deshalb gehört sie in die Behandlungsdokumentation. Diese muss erkennen lassen, warum die Leistung im konkreten Fall z. B. überdurchschnittlich zeitaufwendig oder schwierig war. Auch bei Rückfragen von Patienten, privaten Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder Gerichten dient die Dokumentation als Nachweis dafür, dass die höhere Gebührenbemessung gerechtfertigt war. Auch entsteht so ein zwischen Anamnese, Diagnostik, Behandlung, Dokumentation und Abrechnung logischer Zusammenhang.
Mögliche Gründe für eine Faktorsteigerung bei ausgewählten Prophylaxeleistungen
GOZ 1000
Überdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand wegen u. a.:
- mehrerer Plaque-Retentionsstellen, wie z. B. bei unversorgten Kavitäten in parodontal erkranktem Gebiss, bei parodontaler Nachsorge, bei bestimmten prothetischen Konstruktionen
- reduzierter Kooperationsbereitschaft bzw. Compliance des Patienten
- Anwendung audiovisueller Hilfsmittel und/oder Anschauungsmaterial
- Überschreitung der geforderten Mindestzeit von 25 Minuten
GOZ 1010
Überdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand wegen u. a.:
- zusätzlicher Ernährungshinweise
- erneuten Anfärbens der Beläge
- Überschreitung der geforderten Mindestzeit von 15 Minuten
- spezieller Techniken zur Interdentalraumpflege
GOZ 1030
Überdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand durch u. a.:
- besonders hohe Medikamentenmenge aufgrund der Kiefergröße
- schwierige Anpassung der Schiene bei enormen Zahnstellungsanomalien
- schwierige Anpassung der Schiene bei Vorliegen zahnfreier Kieferabschnitte
- die Applikationsdauer bei multiplen Kariesvorstadien
GOZ 1040
Überdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand wegen/durch u. a.:
- zusätzlicher Ernährungshinweise
- erneuten Anfärbens der Beläge
- Überschreitung der geforderten Mindestzeit von 15 Minuten
- spezieller Techniken zur Interdentalraumpflege
- das Vorliegen massiver Beläge
- stark erhöhte Schmerzempfindlichkeit
- enorm starke Blutung bei der Entfernung der Beläge
- des extremen Zahnengstands mit besonders schwer zugänglichen Bereichen
Fazit
Merksatz für das gesamte Team:
Eine nicht dokumentierte Besonderheit kann später kaum begründet werden. Deshalb gilt: Besonderheiten während der Prophylaxebehandlung immer sofort dokumentieren.