Branchenmeldungen 18.09.2026

Nicht jede Prophylaxe ist gleich – Wann ein höherer Steigerungsfaktor gerechtfertigt ist



Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ermöglicht es, den Steigerungsfaktor einer Leistung individuell innerhalb des gesetzlichen Gebührenrahmens festzulegen (§ 5 Abs. 1 und 2 GOZ). Im prophylaktischen Bereich wird jedoch häufig übersehen, dass auch hier der Aufwand stark variieren kann. Eine professionelle Zahnreinigung oder eine Individualprophylaxe verläuft nicht bei jedem Patienten gleich.

Nicht jede Prophylaxe ist gleich – Wann ein höherer Steigerungsfaktor gerechtfertigt ist

Foto: Dedraw Studio – stock.adobe.com

Dabei müssen insbesondere der Schwierigkeitsgrad, der Zeitaufwand, besondere Umstände und die Schwierigkeit im Krankheitsfall berücksichtigt werden.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • eingeschränkte Mundöffnung, starker Würgereiz oder ausgeprägte Belagsbildung
  • zusätzlicher Aufwand durch Implantate oder umfangreichen Zahnersatz
  • festsitzende kieferorthopädische Apparaturen
  • ein besonders intensiver Motivations- und Aufklärungsaufwand
  • schwierige Entfernung hartnäckiger Beläge oder Verfärbungen
  • besondere patientenbezogene Umstände während der Behandlung
  • u. v. m.

All diese Gegebenheiten können den Zeit- und Arbeitsaufwand erheblich erhöhen bzw. erschweren und damit einen höheren Steigerungsfaktor rechtfertigen.

Dokumentation als Basis korrekter Rechnungsstellung

Die Begründung für die Faktorsteigerung sollte sich nicht auf allgemeine Standardformulierungen bei der Abrechnung beschränken, sondern muss sich aus der konkreten Behandlung ergeben. Deshalb gehört sie in die Behandlungsdokumentation. Diese muss erkennen lassen, warum die Leistung im konkreten Fall z. B. überdurchschnittlich zeitaufwendig oder schwierig war. Auch bei Rückfragen von Patienten, privaten Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder Gerichten dient die Dokumentation als Nachweis dafür, dass die höhere Gebührenbemessung gerechtfertigt war. Auch entsteht so ein zwischen Anamnese, Diagnostik, Behandlung, Dokumentation und Abrechnung logischer Zusammenhang.

Mögliche Gründe für eine Faktorsteigerung bei ausgewählten Prophylaxeleistungen

GOZ 1000

Überdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand wegen u. a.:

  • mehrerer Plaque-Retentionsstellen, wie z. B. bei unversorgten Kavitäten in parodontal erkranktem Gebiss, bei parodontaler Nachsorge, bei bestimmten prothetischen Kon­struk­tio­nen
  • reduzierter Kooperationsbereitschaft bzw. Compliance des Patienten
  • Anwendung audiovisueller Hilfsmittel und/oder Anschauungsmaterial
  • Überschreitung der geforderten Mindestzeit von 25 Minuten

GOZ 1010

Überdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand wegen u. a.:

  • zusätzlicher Ernährungshinweise
  • erneuten Anfärbens der Beläge
  • Überschreitung der geforderten Mindestzeit von 15 Minuten
  • spezieller Techniken zur Interdentalraumpflege

GOZ 1030

Überdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand durch u. a.:

  • besonders hohe Medikamentenmenge aufgrund der Kiefergröße
  • schwierige Anpassung der Schiene bei enormen Zahnstellungsanomalien
  • schwierige Anpassung der Schiene bei Vorliegen zahnfreier Kiefer­abschnitte
  • die Applikationsdauer bei multiplen Kariesvorstadien

GOZ 1040

Überdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand wegen/durch u. a.:

  • zusätzlicher Ernährungshinweise
  • erneuten Anfärbens der Beläge
  • Überschreitung der geforderten Mindestzeit von 15 Minuten
  • spezieller Techniken zur Interdentalraumpflege
  • das Vorliegen massiver Beläge
  • stark erhöhte Schmerzempfindlichkeit
  • enorm starke Blutung bei der Entfernung der Beläge
  • des extremen Zahnengstands mit besonders schwer zugänglichen Bereichen

Fazit

Eine sorgfältige Dokumentation beginnt nicht erst bei der Rechnungsstellung, sondern bereits am Behandlungsstuhl. Nur wenn die in § 5 Abs. 2 GOZ genannten Bemessungskriterien vollständig dokumentiert werden, können sie später in die Faktorgestaltung einfließen. Dadurch werden Transparenz gegenüber dem Patienten sowie die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung sicher­gestellt.

Merksatz für das gesamte Team:

Eine nicht dokumentierte Besonderheit kann später kaum begründet werden. Deshalb gilt: Besonderheiten während der Prophylaxe­behandlung immer sofort dokumentieren.

Prophylaxe Journal 04/26

Prophylaxe Journal


Dieser Beitrag ist im PJ Prophylaxe Journal erschienen.

Das Prophylaxe Journal richtet sich an präventionsorientierte und parodontologisch tätige Zahnärzte sowie deren Teams.

Als zielgruppenfokussiertes Fachmedium hat sich das Journal seit mehr als 20 Jahren bei 5.000 regelmäßigen Lesern etabliert und fördert vor dem Hintergrund der zunehmenden Präventionsorientierung der Zahnheilkunde u. a. die Entwicklung der entsprechenden Berufsbilder wie DH, ZMF oder ZMP.

 

Jetzt das ePaper lesen.

Mehr News aus Branchenmeldungen

ePaper