Branchenmeldungen 08.12.2014

NÖGKK beim Oberlandesgericht total gescheitert

NÖGKK beim Oberlandesgericht total gescheitert

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Wegen unlauteren Wettbewerbes hatten ein Zahnarzt aus dem Bezirk Melk und ein Anästhesist aus Tulln gegen die NÖ Gebietskrankenkasse geklagt, da sie im eigenen St. Pöltener GKK-Zahnambulatorium Zahnbehandlungen unter Narkose erbringt, ohne die entstehenden Kosten an die Versicherten weiter zu berechnen.

Alle GKK-Versicherten, gleich wo sie unter Vollnarkose behandelt werden, ob in der Praxis oder im Zahnambulatorium, sollten diese zu denselben Bedingungen bekommen, so das Anliegen der Ärzte. Das Gericht folgte in einer einstweiligen Verfügung dem Zahnarzt-Begehren nach Gleichbehandlung. Eine Übernahme der Vollnarkosekosten durch den Krankenversicherungsträger für alle Patienten führe nicht zur Besserstellung der Ordinationen, sondern zu mehr Gerechtigkeit für alle Versicherten. Das Oberlandesgericht Wien hat nun in einem Urteil die Forderung der NÖGKK aus dem Landesgerichtsverfahren nach einer „Sicherheitsleistung“ von über 390.000 EUR durch die beiden Ärzte zum Ausgleich eines „drohenden Einnahmenausfall“ des Zahnambulatoriums durch das Klagebegehren klar zurückgewiesen und als unberechtigt bezeichnet. Auch im zweiten Begehren scheiterte die NÖGKK beim OLG. Dieses bestätigte das Ersturteil, dass die Gebietskrankenkasse durch Nichtberechnung von Behandlungskosten an die Versicherten, durch die „Unterlassung der Erhebung kostendeckender Kostenbeiträge eine Rechtswidrigkeit und folglich eine Wettbewerbsverletzung begehe“. Die NÖGKK gibt aber trotz des klar ihre Begehren abweisenden Urteils durch das OLG unter Hinnahme weiterer Kostenbelastungen der Versicherten nicht auf und hat Revisionsrekurs beim OGH eingebracht.

Quelle: Dental Tribune International, Austrian Edition 12/2014

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