Branchenmeldungen 16.10.2025
OLG Köln: Patient trägt Beweislast bei behauptetem Behandlungsfehler
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Ein Patient klagte nach einer Brückenversorgung wegen anhaltender Beschwerden und warf seiner Zahnärztin Behandlungsfehler vor. Das Oberlandesgericht Köln (Az. 5 U 129/24, Beschluss vom 13. Mai 2025) wies die Berufung jedoch zurück. Der Kläger habe keinen konkreten Fehler belegen können, so das Gericht. Einschleifmaßnahmen oder Nachjustierungen seien bei Zahnersatz gängige Praxis und allein kein Hinweis auf mangelnde Sorgfalt. Auch der gerichtlich bestellte Gutachter konnte keine fehlerhafte Okklusion feststellen. Damit bleibt die Beweislast beim Patienten, wie das OLG klarstellte. Der vollständige Beschluss ist im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar, der Verfahrensgang außerdem auf dejure.org einsehbar.
Quelle: Beschluss des Oberlandesgerichts Köln, 5 U 129/24