Branchenmeldungen 15.05.2025
Abgewiesen nach zwei Jahrzehnten: Göttinger Zivilklage gegen Zahnärzte endet ohne Urteil
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Die Frau aus Göttingen hatte bereits Ende 2004 Klage erhoben. Ihr Vorwurf: Behandlungsfehler durch insgesamt acht Zahnärzte sowie mehrere Kliniken, die zu erheblichen Schmerzen geführt hätten. Sie forderte rund 87.000 Euro Schadenersatz sowie mindestens 35.000 Euro Schmerzensgeld. Laut Angaben des Gerichts zog sich das Verfahren unter anderem deshalb über Jahre hin, weil die Klägerin wiederholt Befangenheitsanträge stellte, sich über angebliche Willkür beklagte und sich mit Petitionen an den Landtag wandte. Im Laufe der Zeit häuften sich die Verfahrensunterlagen. Zum Schluss bestand die Akte aus neun Papierordnern, etwa 720 Seiten elektronischer Dokumentation und umfangreichen medizinischen Befunden. Eine juristische Bewertung der medizinischen Vorwürfe fand jedoch nicht statt. Das Landgericht Göttingen wies die Klage ab, weil die Klägerin den Vorschuss für ein gerichtlich angeordnetes Sachverständigengutachten nicht vollständig beglichen hatte. Ohne Gutachten, so die Begründung, sei ein Nachweis möglicher Behandlungsfehler nicht möglich.
Wie der NDR weiter berichtet, ist der Fall damit zwar formal abgeschlossen, juristisch aber nicht beendet. Eine weitere Klage der Frau aus dem Jahr 2008 ist nach wie vor anhängig. Auch in dieser Angelegenheit geht es um zahnärztliche Behandlungen, die laut Klägerin zu gesundheitlichen Schäden geführt haben.