Branchenmeldungen 17.04.2011
Papierlose Abrechnung auch zahntechnischer Leistungen
Ab 2012 müssen Zahnarztpraxen auch die Laborrechnungen als Bestandteil
der zahnärztlichen Abrechnung elektronisch an die KZVen übermitteln.
Bereits jetzt sind die Hersteller von Abrechnungssoftware für
zahntechnische Labore gefordert. Sie müssen ihre Software rechtzeitig an
die von KZBV und VDZI festgelegte Struktur der Rechnungsdaten anpassen.
Zahntechnische Labore liefern dem Zahnarzt heute in der Regel
Einzelrechnungen in Papierform. Damit die Zahnarztpraxis ab 2012 ihrer
gesetzlichen Verpflichtung zur papierlosen Abrechnung nachkommen kann,
sollen die Labore künftig neben der Originalrechnung auf Papier die
Rechnungsdaten auch als Datensatz in elektronischer Form zur Verfügung
stellen. Zur Umsetzung haben sich die KZBV und der Verband Deutscher
Zahntechniker-Innungen (VDZI) auf eine inhaltliche Datensatzbescheibung
verständigt, die eine einheitliche Übermittlung der Abrechnungsdaten im
XML-Format vom Labor an den Zahnarzt gewährleistet.
Quelle: KZBV