Branchenmeldungen 13.03.2018
So profitieren Sie als Arzt und Zahnarzt
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Die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer und die Krankenkassen müssen im Rahmen des E-Health-Gesetzes Finanzierungsvereinbarungen schließen.
Im Einzelnen wurden folgende Erstattungsbeiträge vereinbart:
Erstattungsbetrag Konnektor (mit Funktion für qualifizierte elektronische Signatur):
- Q3 2017: 2.620 €
- Q4 2017: 2.358 €
- Q1 2018: 2.122 €
- Q2 2018: 1.910 €
- ab Q3 2018: 720 €
Die Finanzierungsvereinbarung sieht eine degressive Förderung vor, die quartalsweise um 10 % sinkt. Ausschlaggebend ist nicht der Tag der Bestellung, sondern der Nachweis der Inbetriebnahme in der Praxis durch die erstmalige Durchführung des VSDMs.
- Erstattungsbetrag Stationäres Kartenterminal: 435 Euro.
- Erstattungsbetrag Mobiles Kartenterminal: 350 Euro.
Hinzu kommt noch eine Startpauschale von einmalig 900 Euro sowie Beträge für den laufenden Betrieb. Gut zu wissen: Die Fördersumme wird immer in vollem Umfang pauschal nach Installationsquartal und Praxisgröße bezahlt – unabhängig von der real installierten Anzahl der Komponenten.
Stand: 13.03.2018
Quelle: CompuGroup