Branchenmeldungen 27.02.2018
Neue Möglichkeiten mit der Telematikinfrastruktur
Die eGK: Schlüssel der Versicherten zur TI
Mit der elektronischen Gesundheitskarte sind bereits jetzt alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ausgestattet, in nicht an die TI angebundenen Praxen wird sie jedoch nur „offline“ genutzt. Auf der Karte gespeichert sind die Stammdaten des Versicherten wie Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertennummer und Versichertenstatus.
Die Online-Anwendungen
Die Telematikinfrastruktur macht den Weg frei für ein sichereres Gesundheitswesen und einen erleichterten intersektoralen Austausch – und somit für eine bessere Versorgung von Patienten. In der TI wird das eigentliche, bisher ungenutzte Potenzial der eGK gehoben, da diese der Schlüssel zu diversen nutzbringenden Anwendungen ist.
Versichertenstammdatenmanagement
Die erste Online-Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte ist das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM): Ab 1. Januar 2019 sind alle Ärzte und Psychotherapeuten dazu verpflichtet, die Versichertenstammdaten (Name, Adresse, Versichertenstatus usw.) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu aktualisieren.
Die Versichertendaten werden beim ersten Praxisbesuch des Quartals mittels Onlineabgleich zwischen Praxis und der jeweiligen Krankenkasse auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Falls nötig, erfolgt dabei geleichzeitig die Aktualisierung der Versichertendaten auf der eGK – es sind keine weiteren manuellen Schritte erforderlich.
Führt eine Praxis die Prüfung der Versichertenstammdaten ab 1. Januar 2019 nicht durch, muss sie mit einer Honorarkürzung von pauschal einem Prozent rechnen. Diese gilt solange, bis die Praxisanbindung an die TI erfolgt ist.
CGM Dentalsysteme GmbH
Maria Trost 25
56070 Koblenz
Tel.: +49 (0)261 8000 1900
Fax: +49 (0)261 8000 1922
http://www.cgm-dentalsysteme.de
info.cgm-dentalsysteme@compugroup.de