Branchenmeldungen 21.02.2011
Teilerfolg: Narkose bei schwerer Kinderkaries ist wieder planbar
Budgetierung für ambulante Narkosen vorerst aufgehoben / Sparkurs verursacht monatelange Wartezeiten für Kinder und Menschen mit Behinderungen / Einheitliches Narkose-Honorar gefordert
Der Bundesverband der Kinderzahnärzte (BuKiZ), die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DKG) und der Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) haben mit ihren gemeinsamen Protesten einen Teilerfolg erzielt: Ab dem 1. Juli 2009 werden die dem Regelleistungsvolumen unterliegenden Narkoseleistungen für Zahnbehandlungen aus dem Budget herausgenommen, das seit Januar dieses Jahres gilt. Die damit verbundene drastische Honorarabsenkung hatte dazu geführt, dass insbesondere Kinderzahnärzte Probleme bekamen, Anästhesisten zu finden, die sich in der Lage sahen, für nichtkostendeckende Honorare zwischen 29 und 49 Euro kleine Patienten unter Narkose zu behandeln. Ende des Jahres 2008 hatten die Verbände erstmals Alarm geschlagen.
„Das ist ein wichtiger Zwischenschritt“, sagte BuKiZ-Präsidentin drs. Johanna Kant am Montag in Oldenburg. Die qualitativ gute Versorgung von Kleinkindern mit schweren kariösen Gebisszerstörungen und erblichen Zahnkrankheiten, aber auch von extrem ängstlichen und behinderten Kindern lasse sich nun wieder planen und mittelfristig sicherstellen. Bis zu 15 Prozent der Kleinkinder in Deutschland leiden an schweren Zahnproblemen, die oftmals ohne ambulante Narkosen nicht behoben werden können. Betroffen sind ca. 70 000 Kinder pro Geburtsjahrgang.
Gleiches Honorar für alle ambulanten Narkosen
Die Kinderzahnärzte sind aber noch nicht zufrieden. „Es ist notwendig, die Honorierung sämtlicher ambulanten Narkosen zu vereinheitlichen, damit die Anästhesisten uns Zahnärzten ausreichend Leistungen anbieten und wir unseren Sicherstellungsauftrag auch langfristig erfüllen können“, fordert drs. Kant. Sie verweist auf aktuelle Wartezeiten von mehreren Monaten für Anästhesie-Leistungen in der zahnärztlichen Behandlung. „Das ist unzumutbar für unsere Patienten. In den meisten Fällen muss schnell behandelt werden, um irreparable Schäden für Gebiss und Kiefer und damit auch hohe Folgekosten für die Solidargemeinschaft zu vermeiden. Ausgerechnet Kinder und behinderte Patienten dürfen nicht die Leidtragenden des Gesundheitssparkurses sein“, betonte die BuKiZ-Präsidentin und erinnerte an die UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 24: „Kinder haben ein Grundrecht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit.“
Kurzporträts BuKiZ und DGK
Der Bundesverband der Kinderzahnärzte (BuKiZ) setzt sich u. a. für bessere Rahmenbedingungen zahnmedizinischer Behandlungen von Kindern ein - insbesondere von schwer behandelbaren und behinderten Patienten. Er unterstützt Fortbildungen zur Qualitätssicherung in der Kinderzahnheilkunde.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DGK) ist eine Fachgesellschaft innerhalb der DGZMK (Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde). Sie bündelt als die zentrale wissenschaftliche Gesellschaft auf dem Gebiet der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Arbeitskreise, Arbeitsgemeinschaft und Gesellschaften unter einem Dach. Die DGK vermittelt relevante Kenntnisse in der Kinderzahnheilkunde und informiert regelmäßig über den aktuellen wissenschaftlichen Forschungsstand.
Quelle: Bundesverband der Kinderzahnärzte (BuKiZ), 27.05.2009