Branchenmeldungen 19.01.2015
Tödliche Zahn-OP: Freispruch für Zahnarzt, Haft für Anästhesist
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Zwei Mediziner mussten sich seit Dezember für den tödlichen Ausgang einer Zahn-OP (ZWP online berichtete) vor Gericht verantworten. Während der Anästhesist wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt wurde, kam der behandelnde Zahnarzt mit der Einstellung des Verfahrens und einer Geldbuße von 4.000 Euro davon.
Seit Dezember 2014 mussten sich zwei Mediziner, ein Zahnarzt und ein Anästhesist, wegen fahrlässiger Tötung vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Denn ihre am Down Syndrom leidende Patientin wachte im Zuge einer zahnärztlichen Behandlung nicht mehr auf, erlitt infolge des dramatischen Verlaufes einen hypoxischen Hirnschaden, fiel ins Wach-Koma und starb nach zweieinhalb Jahren. Der damals 46-jährigen Patientin sollten neue Implantate gesetzt werden und so unterzog sie sich bei den Angeklagten einer Zahnoperation. Wie üblich bei solch einem schweren Eingriff wurde die Patientin in Narkose versetzt – ohne zusätzliche Beatmung. Im Laufe der OP sackte der Blutdruck ab, die Atmung fiel aus und die Patientin erlitt einen Herzstillstand. Laut Medienberichten wurden geeignete Rettungsmaßnahmen unterlassen und erst zwei Stunden später der Notarzt gerufen. Das Amtsgericht verurteilte am Freitag den Narkosearzt zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren (ohne Bewährung) und den behandelnden Zahnmediziner wegen geringer Schuld zu einer Geldauflage in Höhe von 4.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.