Branchenmeldungen 13.06.2014
Trial & Error: Zahnarzt setzt 18 Implantate ohne Bohrschablone
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Fahrlässige Körperverletzung und eine Geldstrafe von 14.450 Euro – so lautet das Urteil des Landgerichts Würzburg im Fall eines Zahnarztes, der vor dem Inserieren von 18 Implantaten ohne Schablone bohrte. Der Geschädigte zog aufgrund seines „Pferdegebisses“ vor Gericht und bekam recht.
Geplant war die Sanierung seines Gebisses ursprünglich in der Zahnklinik der Universität Würzburg – diesen Termin sagte der Rentner aber kurzfristig ab. Die Werbung des Angeklagten in einem Anzeigenblatt mit den Worten „schneller, kostengünstiger und schonend“ lockte ihn in die Nähe von Kitzingen – eine Entscheidung mit fatalen Folgen.
Nach dem chirurgischen Eingriff unter Vollnarkose kämpfte der Kläger monatelang mit den einhergehenden Komplikationen der OP. Die Zunge fand keinen Platz mehr im Unterkiefer und zog die Ernährung mit Brei nach sich. Er habe sich geschämt „unter die Leute zu gehen“, gab er im Verfahren an. Es folgten gesellschaftliche Ausgrenzung und der psychische Rückzug vom Leben. Bereits im Mai 2014 verhängte das Schöffengericht Kitzingen eine Geldstrafe von 48.000 Euro, die allerdings reduziert wurde, weil das aktuelle Einkommen des Angeklagten nur geschätzt werden konnte (ZWP online berichtete). Bohrschablonen sind unverzichtbare Hilfsmittel für den Behandler, mit denen er die Implantate exakt an den vorausgeplanten Stellen und in der richtigen Richtung setzen kann. Das Implantat-Martyrium des Patienten hätte durch den korrekten Einsatz der Schablonen vermieden werden können. Bei dieser Implantatbehandlung verließ sich der Zahnarzt scheinbar auf sein Glück. Dies half ihm vor Gericht „glücklicherweise“ nicht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: inFranken.de