Recht 22.05.2014
Urteil zu Implantat-Pfusch abgeschwächt
Ein Zahnarzt setzte seinem Patienten 18 Implantate. Er bohrte ohne Schablone und platzierte die Implantate unsachgemäß. Vor einem Jahr wurde er zu einer Geldstrafe von 48.000 Euro verurteilt (ZWP online berichtete). Der Zahnarzt ging in Berufung. Nun liegt ein neues Urteil vor.
Zum Vorfall: Nach dem Entfernen von restlichen Zähnen würden dem Kläger 18 Implantate eingesetzt. Nach der fünfstündigen Prozedur wurde er laut eigener Aussage nach Hause geschickt, mit einem Eimer, falls die Narkose noch Nachwirkungen zeige. Bereits in erster Verhandlung wurde das Verhalten des Zahnarztes gegenüber des Patienten angeprangert.
Da das derzeitige Einkommen des Angeklagten nur geschätzt werden konnte wurde die Strafe nun reduziert. Der Schuldspruch bleibt bestehen. Der Verurteilte muss 14.450 Euro zahlen.
Quelle: inFranken.de