Branchenmeldungen 19.12.2017
Trotz Berufsverbot: Kärntner Zahnarzt wird als Gutachter bestellt
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Der Klagenfurter Zahnarzt, gegen den die Kärntner Zahnärztekammer zuletzt ein Berufsverbot verhängte, wurde von einer Versicherung als Gutachter herangezogen, berichtet das ORF. Nachdem sich im letzten Jahr Beschwerden häuften und auch Anzeigen der Patientenanwaltschaft und Kassen gegen den Zahnarzt vorlagen, hatte die Kärntner Zahnärztekammer die Berufsausübungsbewilligung mit sofortiger Wirkung zurückgenommen.
Da der Zahnarzt aber bisher nicht verurteilt wurde, führt ihn das Gericht weiterhin als Sachverständigen. Die Versicherung, der der Berufsbewilligungsentzug nicht bekannt war, beauftragte ihn kürzlich als Gutachter. Laut ORF sieht sich nun die Landeszahnärztekammer genötigt, die Versicherungen über zulässige Gutachter zu informieren.
Der besagte Zahnarzt indes beteuert seine Unschuld und versteht sich als Opfer „in dieser Form kaum vorstellbare(n) Unrecht(s)“, wie er auf seiner Homepage schreibt. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.