Branchenmeldungen 28.11.2022

Welt-Aids-Tag: Keine Ansteckung mit HIV in der Zahnarztpraxis

Welt-Aids-Tag: Keine Ansteckung mit HIV in der Zahnarztpraxis

Foto: Vasyl – stock.adobe.com

Die Zahnärztekammern und die Deutsche AIDS-Stiftung setzen sich für einen diskriminierungsfreien Umgang mit HIV-Patienten ein.

Bei der zahnärztlichen Behandlung von Menschen mit HIV, HBV oder HCV tritt immer wieder Verunsicherung auf. Diese ist aus Sicht der Zahnärzteschaft vollkommen unbegründet. Darauf wird in einer gemeinsamen Broschüre hingewiesen und über die tatsächlichen Zusammenhänge aufgeklärt. 

„Die Sorge, sich in der Zahnarztpraxis mit HIV anzustecken, ist ungerechtfertigt. Durch die besonders hohen Hygienevorkehrungen – die es auch schon vor der Corona-Pandemie gab – ist eine Ansteckung mit dem Virus de facto nicht möglich. Daher ist es irrelevant, ob eine Patientin oder ein Patient HIV hat oder nicht“, betonen die Kammerpräsidenten Jost Rieckesmann, Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (ZÄKWL) und Dr. Ralf Hausweiler, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄKNR) anlässlich des Welt-Aids-Tags am 1. Dezember. 

„Eine Übertragung von HIV findet durch alltägliches Miteinander nicht statt“, so Dr. Kristel Degener, Geschäftsführende Vorstandsvorsitzende der Deutschen AIDS-Stiftung. Sie erklärt weiter: „Die vorhandenen Hygienestandards in den Zahnarztpraxen sind bei der zahnärztlichen Versorgung HIV-positiver Patientinnen und Patienten vollkommen ausreichend. Deshalb sollte man diese so behandeln, wie alle anderen auch. Ein besonders wichtiger Punkt: Die Zahnärztinnen und Zahnärzte sind in der Lage, eine HIV-Erkrankung frühzeitig zu erkennen, indem sie bei der Behandlung auf Indikatorerkrankungen zu HIV achten und bei Bedarf den Patientinnen und Patienten zu einem HIV-Test raten“.

Quelle: Zahnärztekammer NRW/Deutsche AIDS-Stiftung

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