Branchenmeldungen 21.02.2011
Zahnärzte am Pranger
Bayerische Landeszahnärztekammer wehrt sich
Immer häufiger prangert die sogenannte Yellow Press vermeintliches Fehlverhalten von Ärzten und Zahnärzten an. Jüngstes Beispiel: Das Magazin "Guter Rat" mit seiner Titelstory "Verpfuscht und abgezockt - Die Tricks der Zahnärzte und wie Sie sich wehren" in der August-Ausgabe. Gegen solch reißerische Kritik am Berufsstand verwahrt sich der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Michael Schwarz, in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Er sieht darin einen Verstoß gegen die Richtlinien für die publizistische Arbeit des Deutschen Presserats, kurz "Pressekodex".
In einem Schreiben des bayerischen Kammerpräsidenten an den Presserat heißt es: "Laut Pressekodex widerspricht es journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen. Genau dies geschieht jedoch, wenn ein Titelbild unter der reißerischen Überschrift "Verpfuscht und abgezockt" eine Fotomontage zeigt, bei der sich im Zahnarztspiegel das Euro-Zeichen befindet."
Es gehe auch nicht an, dass im Textteil dieses Beitrages lediglich ein Einzelfall zur Sprache komme, ansonsten jedoch Behauptungen aufgestellt werden, die nicht belegt werden können. Kammerpräsident Schwarz sieht darin keine wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit, die nach dem Pressekodex oberstes Gebot ist. Ebenso sei die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt, wenn durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung ein sinnentstellendes oder verfälschtes Bild zahnärztlicher Berufsausübung gezeichnet werde.
Die Kritik von Michael Schwarz richtet sich auch gegen einen aktuellen Beitrag der "Frau im Spiegel" unter der Überschrift "Sieben Lügen, die der Zahnarzt erzählt". In Wahrheit gehe es einigen Medien nicht um sachliche Berichterstattung, sondern um die Steigerung ihrer Auflage durch Skandalisierung und Polemik.
Natürlich gebe es keinen Freibrief für Unregelmäßigkeiten. Wer als Patient Beratung brauche, kann sich auch an die zahnärztliche Selbstverwaltung wenden. Dies beinhaltet auch das Angebot zur außergerichtlichen Streitschlichtung. Außerdem vermittelt die Kammer zahnärztliche Gutachter, die bei vermeintlichen Behandlungsfehlern tätig werden.
Quelle: BLZK, 15.08.2010