Branchenmeldungen 21.11.2016

Zahnarztpraxis als Privatambulanz: Ex-Klinikchef vor Gericht

Zahnarztpraxis als Privatambulanz: Ex-Klinikchef vor Gericht

Foto: © Yingko – Fotolia.com

Er soll in der Düsseldorfer Uniklinik eine Zahnarztpraxis als Privatambulanz betrieben und einen Arzt privat eingesetzt haben - nun muss sich der ehemalige Klinikchef wegen des Verdachts der schweren Untreue vor Gericht verantworten. Er bestreitet die Vorwürfe. Der ehemalige Chef der Düsseldorfer Uniklinik sitzt seit letztem Mittwoch wegen des Verdachts der schweren Untreue in Düsseldorf auf der Anklagebank.

Der ehemalige Chef der Düsseldorfer Uniklinik, Wolfgang Raab, steht seit letzter Woche wegen des Verdachts der schweren Untreue vor Gericht. Sein Verteidiger kritisierte die Anklage beim Prozessauftakt als unzulässig. Sie entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen, weil der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs darin nur mit zwei Sätzen erwähnt sei, sagte Anwalt Sven Thomas. Der Betrugskomplex war von der Staatsanwaltschaft vorläufig eingestellt worden, weil die Untreue-Vorwürfe eine höhere Strafe erwarten lassen.

Der 63 Jahre alte Professor soll während seiner Amtszeit als Ärztlicher Direktor in den Räumen der Uniklinik eine Zahnarztpraxis als Privatambulanz betrieben haben. Darin soll ein Arzt, der aus Mitteln der Universität bezahlt wurde, tatsächlich für den Direktor gearbeitet haben. Dem droht nun wegen schwerer Untreue Gefängnis.

Er habe die Behandlung von 1.400 Patienten privat abgerechnet, obwohl er dazu nicht berechtigt gewesen sei, heißt es in der Anklage. Der Umsatz der über mehrere Jahre betriebenen Praxis habe zwischen 2006 und 2011 rund 2,2 Millionen Euro betragen. Die Eigenleistung des Professors habe bei gerade einmal 0,1 Prozent gelegen.

Den Schaden beziffert die Anklage auf 350.000 Euro: Das ist das Gehalt, dass der Zahnarzt von der Universität bezogen hatte. Die Führung der Privatambulanz sei dem Aufsichtsrat bekannt gewesen, sagte der Verteidiger. Es sei auch klar gewesen, dass Raab neben seinem Job als Krisenmanager des Klinikums, der 70 bis 80 Stunden die Woche beansprucht habe, nicht noch privat Patienten habe behandeln können. Dafür sei eine Vertretung notwendig und zulässig gewesen.

Wie der Prozess weiterhin verläuft und entschieden wird, lesen Sie hier auf ZWP online.

Quelle: dpa

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