Branchenmeldungen 17.07.2013
Zahnersatz bei Tchibo: VDZI äußert Bedenken
Tchibo – bei der ZahnersatzCard die falsche Bohne geröstet: VDZI stuft den
Vertrieb einer ZahnersatzCard des Importeurs Novadent
versorgungspolitisch als unverantwortlich ein
Der Tchibo-Kunde wird seit gestern mit Begriffen, wie Lächeln,
Traum von schönen Zähnen, erheblichen Preisvorteilen beim
Eigenanteil, Garantie und Qualität angelockt, eine ZahnersatzCard
der Dentalhandelsgesellschaft Novadent zu kaufen. Das Deutsche Zahntechniker-Handwerk
(VDZI) hält ein solches System bezahlter Gutscheinaktionen für
Medizinprodukte für unverantwortlich. Zahntechnische Medizinprodukte
sind ausschließlich Therapiemittel des Zahnarztes, die dieser auf
Verordnung und auf seine eigene Rechnung beim zahntechnischen Labor
seiner Wahl beauftragt.
Die Vorstellung, der Patient könne
unter Vorlage der Novadent-ZahnersatzCard von seinem Zahnarzt
verlangen, dass dieser die benötigten zahntechnischen Leistungen von
einem, dem Zahnarzt vollkommen unbekannten Labor, welches auch noch
in Manila seine eigentliche Fertigungswerkstätte unterhält, in
Auftrag gibt, ist geradezu abenteuerlich. Der Zahnarzt ist aufgrund
seiner Sorgfalts- und Obliegenheitspflichten rechtlich strikt daran
gehalten, die Entscheidung, wo er das zahntechnische Medizinprodukt
fertigen lässt, im Rahmen seiner Therapiefreiheit völlig
unbeeinflusst und nach bestem Wissen selbst zu treffen.
Mit dem Kauf eines Gutscheines der
Firma Novadent wird der Patient in geradezu raffinierter Weise dazu
angehalten, die damit verbundene Geldausgabe auf jeden Fall wieder
„hereinzuholen“. Damit dürfte sich der vom Patienten ausgeübte
Druck auf den Zahnarzt den Novadent-Zahnersatz zu wählen, deutlich
erhöhen. Dieser Druck soll noch durch den Hinweis an die Patienten
verstärkt werden, dass sie im Falle der Ablehnung eines
Laborwechsels durch den Zahnarzt zu einer der 1.000 Zahnarztpraxen
gehen könnten, mit denen Novadent „vertrauensvoll“
zusammenarbeite. Der Patient muss sich in diesem Fall wohl für immer
vom bisherigen Zahnarzt seines Vertrauens abwenden, denn die
Garantiezusage wird dem Zahnarzt als Auftraggeber und
Werklohnschuldner gegeben und sie greift nur, wenn der Patient ab dem
Tage der Inkorporation des zahntechnischen Werkstücks zweimal im
Jahr zur Nachkontrolle in der Praxis vorstellig wird.
Mit allen drei Verkaufsargumenten –
bezahlte Gutscheine, Aufbau von Abwanderungsrisiken für den Zahnarzt
und Garantien mit Bindungscharakter für den Patienten – werden in
der medizinischen Versorgung auf bisher nicht dagewesenen Weise
völlig falsche Versorgungsanreize gesetzt; man ist geneigt, eine
solche Marketingstrategie der Firma Novadent auch als strukturelle
Nötigung des Zahnarztes zu bezeichnen.
Der VDZI ist der festen Überzeugung,
dass jede offene und versteckte Handlung, die geeignet ist, den
wirtschaftlichen Druck auf den einzelnen Zahnarzt so zu erhöhen,
dass er vom elementaren Prinzip seiner ganzheitlichen
Therapieverantwortung abweicht, rechtlich bedenklich ist und in jedem
Fall versorgungspolitisch strikt abzulehnen ist.
Was Tchibo und Novadent zudem
verschweigen ist, dass der gesetzlich Versicherte durch die Wahl
einer der per Gutschein angepriesenen Zahnersatz-Versorgungsformen in
der Regel zum Privatpatienten wird. Dies hat zur Folge, dass die
tatsächlichen zahnärztlichen und zahntechnischen Mehrkosten völlig
unbekannt und vom Patienten dann gänzlich selbst zu zahlen sind. Die
angepriesene Ersparnis wird am Ende so manchen Patienten in eine
unerwartet teure Kostenfalle führen; mithin klare Kennzeichen eines
sommerlichen Lockvogelangebotes eines Dentalhändlers.
Der Patient erwartet eine ganzheitliche
Behandlung vom Zahnarzt seines Vertrauens und dass dieser hierfür
die Qualität und Zuverlässigkeit des zahntechnischen
Medizinproduktes verantwortet. Zahnersatz, der jahrzehntelang im
Munde des Patienten seine Funktion ohne medizinische Risiken erfüllen
soll, ist deshalb nicht geeignet, im Sommerschlussverkauf den
wirtschaftlichen Interessen eines Kaffeerösters zu dienen.
Weitere
Informationen:
VDZI-Pressestelle, Telefon: 069 665586-40
VDZI-Internetseite: www.vdzi.de
gerald.temme@vdzi.de
Quelle: VDZI