Branchenmeldungen 17.07.2013

Zahnersatz bei Tchibo: VDZI äußert Bedenken

Zahnersatz bei Tchibo: VDZI äußert Bedenken

Foto: © quadshock - Shutterstock.com

Tchibo – bei der ZahnersatzCard die falsche Bohne geröstet: VDZI stuft den Vertrieb einer ZahnersatzCard des Importeurs Novadent versorgungspolitisch als unverantwortlich ein

Der Tchibo-Kunde wird seit gestern mit Begriffen, wie Lächeln, Traum von schönen Zähnen, erheblichen Preisvorteilen beim Eigenanteil, Garantie und Qualität angelockt, eine ZahnersatzCard der Dentalhandelsgesellschaft Novadent zu kaufen. Das Deutsche Zahntechniker-Handwerk (VDZI) hält ein solches System bezahlter Gutscheinaktionen für Medizinprodukte für unverantwortlich. Zahntechnische Medizinprodukte sind ausschließlich Therapiemittel des Zahnarztes, die dieser auf Verordnung und auf seine eigene Rechnung beim zahntechnischen Labor seiner Wahl beauftragt.

Die Vorstellung, der Patient könne unter Vorlage der Novadent-ZahnersatzCard von seinem Zahnarzt verlangen, dass dieser die benötigten zahntechnischen Leistungen von einem, dem Zahnarzt vollkommen unbekannten Labor, welches auch noch in Manila seine eigentliche Fertigungswerkstätte unterhält, in Auftrag gibt, ist geradezu abenteuerlich. Der Zahnarzt ist aufgrund seiner Sorgfalts- und Obliegenheitspflichten rechtlich strikt daran gehalten, die Entscheidung, wo er das zahntechnische Medizinprodukt fertigen lässt, im Rahmen seiner Therapiefreiheit völlig unbeeinflusst und nach bestem Wissen selbst zu treffen.

Mit dem Kauf eines Gutscheines der Firma Novadent wird der Patient in geradezu raffinierter Weise dazu angehalten, die damit verbundene Geldausgabe auf jeden Fall wieder „hereinzuholen“. Damit dürfte sich der vom Patienten ausgeübte Druck auf den Zahnarzt den Novadent-Zahnersatz zu wählen, deutlich erhöhen. Dieser Druck soll noch durch den Hinweis an die Patienten verstärkt werden, dass sie im Falle der Ablehnung eines Laborwechsels durch den Zahnarzt zu einer der 1.000 Zahnarztpraxen gehen könnten, mit denen Novadent „vertrauensvoll“ zusammenarbeite. Der Patient muss sich in diesem Fall wohl für immer vom bisherigen Zahnarzt seines Vertrauens abwenden, denn die Garantiezusage wird dem Zahnarzt als Auftraggeber und Werklohnschuldner gegeben und sie greift nur, wenn der Patient ab dem Tage der Inkorporation des zahntechnischen Werkstücks zweimal im Jahr zur Nachkontrolle in der Praxis vorstellig wird.

Mit allen drei Verkaufsargumenten – bezahlte Gutscheine, Aufbau von Abwanderungsrisiken für den Zahnarzt und Garantien mit Bindungscharakter für den Patienten – werden in der medizinischen Versorgung auf bisher nicht dagewesenen Weise völlig falsche Versorgungsanreize gesetzt; man ist geneigt, eine solche Marketingstrategie der Firma Novadent auch als strukturelle Nötigung des Zahnarztes zu bezeichnen.

Der VDZI ist der festen Überzeugung, dass jede offene und versteckte Handlung, die geeignet ist, den wirtschaftlichen Druck auf den einzelnen Zahnarzt so zu erhöhen, dass er vom elementaren Prinzip seiner ganzheitlichen Therapieverantwortung abweicht, rechtlich bedenklich ist und in jedem Fall versorgungspolitisch strikt abzulehnen ist.

Was Tchibo und Novadent zudem verschweigen ist, dass der gesetzlich Versicherte durch die Wahl einer der per Gutschein angepriesenen Zahnersatz-Versorgungsformen in der Regel zum Privatpatienten wird. Dies hat zur Folge, dass die tatsächlichen zahnärztlichen und zahntechnischen Mehrkosten völlig unbekannt und vom Patienten dann gänzlich selbst zu zahlen sind. Die angepriesene Ersparnis wird am Ende so manchen Patienten in eine unerwartet teure Kostenfalle führen; mithin klare Kennzeichen eines sommerlichen Lockvogelangebotes eines Dentalhändlers.

Der Patient erwartet eine ganzheitliche Behandlung vom Zahnarzt seines Vertrauens und dass dieser hierfür die Qualität und Zuverlässigkeit des zahntechnischen Medizinproduktes verantwortet. Zahnersatz, der jahrzehntelang im Munde des Patienten seine Funktion ohne medizinische Risiken erfüllen soll, ist deshalb nicht geeignet, im Sommerschlussverkauf den wirtschaftlichen Interessen eines Kaffeerösters zu dienen.

Weitere Informationen:
VDZI-Pressestelle, Telefon: 069 665586-40
VDZI-Internetseite: www.vdzi.de
gerald.temme@vdzi.de

Quelle: VDZI

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