Branchenmeldungen 12.03.2013
„Zahnmedizin muss demografiefest werden“
Ab 1. April verbesserte
zahnmedizinische Versorgung für pflegebedürftige Menschen
Ab dem 1. April wird die
zahnmedizinische Betreuung von Versicherten in stationärer und
häuslicher Pflege deutlich einfacher. Darauf weist Dr. Wolfgang
Eßer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), anlässlich der
Internationalen Dental-Schau (IDS) in Köln (12. – 16. März 2013)
hin. Auf die zusätzlichen Leistungen hatten sich Krankenkassen und
Vertragszahnärzte Ende 2012 geeinigt. Für die KZBV ist dies ein
erster wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden
zahnmedizinischen Versorgungskonzept für Pflegebedürftige und
Menschen mit Behinderung.
Der Leistungskatalog der gesetzlichen
Krankenkassen beinhaltet ab April eine neue Position für Menschen,
die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht in
Zahnarztpraxen kommen können. Zudem wird mit der neuen Regelung das
Wegegeld für Zahnärzte angepasst. Bisher wurde die aufsuchende
Betreuung häufig nur durch ehrenamtliches Engagement von
Vertragszahnärzten gewährleistet.
Mit Blick auf den demografischen Wandel
und die wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen erklärt Dr.
Wolfgang Eßer: „Die zahnmedizinische Versorgung muss
demografiefest werden. Immer mehr Menschen können den Zahnarzt ihres
Vertrauens nicht mehr aufsuchen. Parallel dazu nehmen
altersassoziierte Erkrankungen wie Parodontitis oder Wurzelkaries zu.
Die mit dem GKV-Spitzenverband
getroffene Vereinbarung zur aufsuchenden Betreuung hilft vielen
Betroffenen. Auch die Dental- Industrie hat das Problem erkannt und
präsentiert hier auf der IDS verbesserte portable
Behandlungseinheiten. Die aufsuchende Betreuung ist jedoch nur ein
Weg. Wir müssen auch dafür sorgen, dass die Hindernisse abgebaut
werden, die Menschen vom Praxisbesuch abhalten. Wir brauchen
Barrierefreiheit. Wir haben daher den Gesetzgeber gemeinsam mit
anderen Organisationen im Gesundheitswesen aufgefordert,
Förderprogramme zum barrierefreien Um- und Neubau von Praxen
aufzulegen. Die KZBV berät außerdem auch auf der IDS zu nötigen
baulichen Maßnahmen.“
Quelle: KZBV