Branchenmeldungen 21.02.2011

Gericht kippt Datenspeicherung

Gericht kippt Datenspeicherung

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Aktuellen Medienberichten zufolge, verstößt die Vorratsdatenspeicherung gegen die Verfassung. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe diese Woche entschieden.

Die Regelung ist dem Urteil zufolge mit dem Telekommunikationsgeheimnis unvereinbar, urteilten die Richter. Laut Urteil ist die Vorratsdatenspeicherung allerdings zulässig, wenn eine Reihe enger Vorgaben zur Verwendung der Daten, zur ihrer Sicherheit bei der Speicherung sowie zur Transparenz bei ihrer Verwendung erfüllt werden.

Nach dem Gesetz werden seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert. Abrufbar sind sie für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr. Im umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35 000 Bürger Beschwerde gegen das seit 2008 geltende Gesetz eingelegt, das eine EU-Richtlinie umsetzt.

Wie sicher sind Patientendaten?

Mit einem Datengau der besonders dreisten Art hatte Anfang Februar auch die größte BKK Gesundheit zu kämpfen. Bei der Gesundheitskasse hat es nach einem Bericht des TV-Magazins „Kontraste“ ein Sicherheitsleck gegeben. Hochsensible medizinische Daten sind in die Hände von Unbefugten gelangt. Die BKK Gesundheit hat mittlerweile Versäumnisse beim Umgang mit Patientendaten eingeräumt (ZWP online berichtete).

Auch die ZWP online Leser bestätigten in diesem Zusammenhang, in einer aktuell durchgeführten ZWP online Umfrage, das man elektronisch gespeicherte Patientendaten eher für unsicher hält. Mehr als die Hälfte der Befragten bestätigten dies mit 67,1 Prozent. Lediglich 12,9 Prozent halten die Daten für sicher verwahrt. Wohingegen 20 Prozent die Meinung vertreten, die Daten seien weitestgehend sicher, müssten aber insgesamt noch besser geschüzt werden.



Nach Bekanntwerden des Datenlecks bei der BKK Gesundheit sind von auch politischer Seite Forderungen nach einem besseren Datenschutz bei Krankenkassen laut geworden. Der Gesetzgeber sei dringend gefordert, bestehende Lücken beim Schutz hochsensibler Krankendaten zu schließen.

Quelle: dpa, Focus.de, 02.03.2010



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