Recht 15.12.2025

Überstunden bei Vertrauensarbeitszeit – was gilt?

Bei Vertrauensarbeitszeit sind Überstunden möglich, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Ein Arbeitsrechtsexperte erklärt die Regeln. 

Überstunden bei Vertrauensarbeitszeit – was gilt?

Foto: altitudevisual – stock.adobe.com

Hauptsache das Ergebnis stimmt: Bei der Vertrauensarbeitszeit vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer konkrete Ziele, die in einem bestimmten Zeitraum erreicht werden sollen. Die Gefahr: Oft wird Arbeit mit nach Hause genommen und mehr gearbeitet als gesund ist. Aber wie sind Überstunden bei Vertrauensarbeitszeit geregelt?

Grundsätzlich gilt: „Bei der Vertrauensarbeitszeit kann es Überstunden geben, wenn man die geschuldete Arbeitszeit überschreitet“, erklärt Jakob T. Lange, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Denn auch bei dem Modell der Vertrauensarbeitszeit schuldet man nur eine vorab bestimmte Stundenanzahl. Wichtig: Aus eigener Entscheidung darf man aber nicht einfach Überstunden machen.

Verlangt oder erwartet: Wann Überstunden zählen

Ein üblicher Weg für Überstunden: Es gibt eine ausdrückliche Anweisung des Arbeitgebers. Wenn die vereinbarte Arbeitszeit vorbei ist, aber die Führungskraft noch dringend etwas erledigt haben will, kann hier die Bitte nach Überstunden kommen.

Eine zweite Möglichkeit sind die sogenannten konkludenten Überstunden. Arbeitet man etwa einen 8-Stunden-Tag, bekommt aber Aufgaben im Umfang von etwa 16 Stunden auf den Tisch gelegt, dann verlange der Arbeitgeber konkludent Überstunden, so der Fachanwalt. Denn die Aufgaben sind innerhalb der normalen Arbeitszeit nicht machbar.

Vom Arbeitgeber gebilligt oder geduldet

Doch auch ohne eine vorherige Absprache mit dem Arbeitgeber können Überstunden entstehen. Überstunden können auch im Nachhinein gebilligt werden. Lobt der Arbeitgeber etwa die erbrachten Überstunden, gilt das als eine solche Billigung, so Lange. Alternativ reicht es, wenn die Führungskraft das Zeitkonto anschaut und mit den angegebenen Überstunden gegenzeichnet.

Eine eher seltene Situation ist die Duldung von Überstunden. „Das ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber weiß, dass Überstunden geleistet werden, er aber nicht einschreitet und sie weiter entgegennimmt“, erklärt der Fachanwalt. Sieht die Führungskraft etwa, dass man mehr Zeit am Arbeitsplatz verbringt als vereinbart und unternimmt nichts dagegen, sind die Überstunden rechtens.

Zur Person: Jakob T. Lange ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Quelle: dpa

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