Abrechnung 01.12.2025

DZR Blaue Ecke: Die korrekte Abrechnung der GOZ 2195

DZR – Die GOZ 2195 Vorbereitung eines zerstörten Zahns durch einen Schraubenaufbau oder Glasfaserstift o. Ä. zur Aufnahme einer Krone wird im Bundesdurchschnitt (Jan. 24 – Dez. 24) mit dem 3,3-fachen Faktor abgerechnet.

DZR Blaue Ecke: Die korrekte Abrechnung der GOZ 2195

Foto: DZR

  • GKV Niveau liegt bei dem 3,76 -fachen Faktor!

Um das GKV-Niveau zu erreichen muss mit dem 3,76-fachen Faktor abgerechnet werden.

Entfernen eines parapulpären Stiftes ist weder in der GOZ noch in der GOÄ enthalten und muss daher als Analogleistung im Sinne des § 6, Abs. 1 GOZ berechnet werden. Die Leistung wird im Bundesdurchschnitt mit einem Betrag i. H. 35,43 Euro honoriert.

Quellen: DZR HonorarBenchmark                                            BEMA Punktwert: 1,2702 €

 

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