Abrechnung 09.11.2012

GOZ – ganz einfach?



GOZ – ganz einfach?

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Ein großer Teil der Praxiseinnahmen stammt heutzutage aus Leistungen, die außerhalb der GKV-Basisversorgung nach der GOZ liquidiert werden. Nachdem nun fast ein Jahr seit der Einführung der GOZ 2012 vergangen ist, ist es an der Zeit, ein Resümee zu ziehen.

„Dokumentation ist nicht meine Stärke“

Ein Hauptproblem in den Zahnarztpraxen ist die unzureichende Dokumentation. Unter medizinischer Dokumentation versteht man eine durch einen fachkundigen Dritten nachvollziehbare Beschreibung der erfolgten Behandlung, die deren Besonderheiten und Schwierigkeiten sowie den Zeitaufwand darlegt. In der tagtäglichen Praxis findet man stattdessen ein paar dahingestreute BEMA-Kürzel in der Karteikarte und ab und zu einen Faktor. Ist das Abrechnungswissen desjenigen, der die Eintragungen macht, lückenhaft und begrenzt, wird nur das „aufgeschrieben“, was der Unwissende meint abrechnen zu können. Damit findet bereits eine interne Honorarkürzung statt. Dazu kommen dann im Prüfungs- oder Streitfall weitere externe Honorarkürzungen, denn der Tenor diverser einschlägiger Gerichtsentscheidungen ist, dass eine unzureichende Dokumentation weitere Honorarkürzungen rechtfertigt. Außerdem gehen Versicherungen derzeit dazu über, Karteikartendokumentationen zu eingereichten Erstattungsfällen anzufordern, um die Stichhaltigkeit der Forderungen zu überprüfen und die Erstattung entsprechend anzupassen – sprich zu kürzen.

„Analogleistungen – Fluch oder Segen?“

Seit der §6 (1) der GOZ 2012 die Bildung von Analogpositionen nicht mehr auf „neue“ Verfahren beschränkt, die erst nach Inkrafttreten der Gebührenordnung entwickelt wurden, werden GOZ-Rechnungen mit fantasievollen Analogpositionen verziert, die von Erstattungsstellen geflissentlich ignoriert werden. Diese stehen nämlich auf dem Standpunkt, dass die GOZ 2012 die aktuelle Zahnheilkunde vollständig beschreibt und abbildet. Und so wundert man sich in den Praxen, wenn der Patient an der Rezeption steht und sich über Erstattungsprobleme beklagt.

„Begründungen, die man glauben muss“

Erstattungsprobleme gibt es auch bei der Überschreitung des 2,3-fachen Gebührensatzes. Hier weisen die Kostenträger auf die amtliche Begründung zur GOZ-Verordnung hin, in der es heißt: „... dass bei einer ganzen Reihe häufig erbrachter und bisher deutlich über dem 2,3-fachen Satz berechneter Leistungen die Bewertung in Punkten auf Vorschlag der BZÄK angehoben wurde. Im Gegenzug wird davon ausgegangen, dass künftig durchschnittlich der 2,3-fache Gebührensatz berechnet wird.“ (Dabei wurde natürlich vergessen zu erwähnen, dass diese „angehobenen“ Gebühren zum Teil immer noch unter dem Kassensatz liegen.) In der Tat ist es so, dass zum Beispiel eine „Verblendung“ oder „Vollkeramikkrone“ für eine Krone keine Faktorsteigerung mehr begründet, weil die Position GOZ 2210 ALLE technischen Ausführungen erschöpfend beschreibt. Wie sieht also die Begründungsfindung in der Praxis aus? Nach meinen Beobachtungen – s.o. zur Dokumentation – sind die Karteieintragungen lückenhaft und bei der Rechnungslegung wird dann willkürlich am Faktor „geschraubt“. Für die Begründungen greift man auf die „antiken“ Begründungsbausteine des Praxisverwaltungsprogramms zurück und schubst irgendeinen passenden Textbaustein per Mausklick in die Rechnung. Kommt es zu einer Erstattungskürzung und zum Streitfall, sind die Konsequenzen klar ...

„Der Wille des Verordnungsgebers“

Bei jeder Umbewertung einer Gebührenordnung gibt es Behandlungsbereiche, die abgewertet und solche, die aufgewertet werden. Erbringt eine Praxis viele Leistungen aus einem abgewerteten Bereich, sind Umsatzeinbußen die Konsequenz. Folgt man dem „Willen des Verordnungsgebers“ und vermeidet abgewertete Bereiche zugunsten aufgewerteter Bereiche, kann man die Umsatzeinbußen auffangen. So wurden zum Beispiel großflächige SDA-Füllungen in der GOZ 2012 abgewertet, Inlays hingegen aufgewertet. Damit drückt der Verordnungsgeber also den Willen aus, größere Defekte lieber mit Inlays versorgt zu sehen. Wie man den obigen Ausführungen entnehmen kann, gibt es eine ganze Menge zu überdenken. Deswegen biete ich zu dem obigen Themenkreis mein Seminar „GOZ – GANZ EINFACH!“ an, das ab Anfang November an verschiedenen Orten stattfinden wird.

Nähere Informationen zu Ort und Zeit sowie das Anmeldeformular finden Sie unter www.synadoc.ch

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