Abrechnung 06.02.2013

Patientenrechtegesetz: Bedeutung für die Implantologie

Patientenrechtegesetz: Bedeutung für die Implantologie

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In der heutigen Zahnheilkunde gelten Implantate als die moderne Lösung bei Zahnverlust. Die Deutsche Gesellschaft für Implantologie (DGI) schätzt, dass mehr als eine Million Implantate pro Jahr in Deutschland eingebracht werden. Der Trend bei Patienten geht zu einer ästhetischen und wenn möglich sogar festsitzenden Versorgung. Auch die Suprakonstruktion in Form einer herausnehmbaren Prothese auf Implantaten findet immer mehr Anwendung. mImplantate bedeuten für den Patienten ein erhöhtes Maß an Lebensqualität. Nicht nur Essen und Sprache werden verbessert, sondern auch das Selbstbewusstsein steigt durch ein besseres Aussehen. Die Patienten fühlen sich „gesünder“. Schwierige und teure Behandlungen sind besonders haftungsträchtig.  Der Patient sollte vor der Behandlung umfassend fachlich und wirtschaftlich aufgeklärt werden. Überreden Sie ihn nie zu einer Leistung, die er innerlich ablehnt. Im Hinblick auf das Patientenrechtegesetz (PRG) in 2013 hat jeder Patient das Recht, seine Patientenakte einzusehen. In einem Streitfall dient diese Akte der Beweispflicht, daher ist eine Dokumentation immer wichtiger. Dies betrifft nicht nur den OP-Verlauf; besonders die Aufklärung des Patienten sollte schriftlich festgehalten werden.

Zahnärzte sollten beachten, dass sie:

  • ihre Patienten umfassend über Behandlungsrisiken informieren müssen
  • auf Leistungen hinweisen, die nicht von den Versicherungen übernommen werden
  • Diagnosen und Therapien verständlich erklären – und zwar mindestens 48 Stunden vor Behandlungsbeginn
  • ihren Patienten Kopien von Unterlagen mitgeben, die diese nach der Patientenaufklärung unterschrieben haben.


Wichtige Formulare im Zusammenhang mit der Implantologie:

  • Aufklärung über Therapiealternativen und Kosten
  • Vereinbarung einer Privatbehandlung nach §4 Abs. 5 BMV-Z bzw. §7 Abs. 7 EKVZ
  • Abweichende Vereinbarung gem. §2 Abs. 1 und 2 GOZ
  • Verlangensleistung gem. §2 Abs. 3 GOZ
  • Einverständniserklärung zur OP
  • Operationsprotokoll


Um das Honorar exakt zu ermitteln, sollte der individuelle Stundensatz herangezogen werden. Nur so kann die Praxis auf Dauer wirtschaftlich und rentabel arbeiten.

Beispiel: Die geschätzte Behandlungsdauer für die Freilegung des Implantats liegt bei ca. 30 Minuten. Bei einem Stundensatz von 280,00 EUR benötigt der Behandler ein Honorar von 140,00 EUR. Für die Infiltrationsanästhesie wird die GOZ 0090 mit dem 2,3-fachen Faktor angesetzt. Um auf das angestrebte Honorar von 140,00 EUR zu kommen, muss der Faktor der GOZ 9040 (Freilegung) angepasst werden. Hier ist eine Steigerung auf den 3,76-fachen Faktor nötig. Dies ist nur mit einer Honorarvereinbarung möglich.

Fazit

Patienten müssen künftig vom behandelnden Zahnarzt umfassend über die konkrete Behandlung und mögliche Risiken aufgeklärt werden. Eine schriftliche Aufklärung reicht nicht mehr aus – es muss ein persönliches Gespräch zwischen Arzt und Patient erfolgen. Der Zahnarzt hat die Pflicht, die Aufklärung zu dokumentieren. Erfolgt die Dokumentation der Behandlung nicht umfassend und sorgfältig, kann in einem Prozess zu Lasten des Zahnarztes entschieden werden. Der Patient hat ein Recht auf Akteneinsicht.

Wie Sie Ihren individuellen Kosten- und Leistungsstundensatz korrekt ermitteln und was Sie bei dem neuen Patientenrechtegesetz beachten müssen, erfahren Sie in unserem Seminar am 9. März 2013 in Stuttgart. Nähere Informationen zu diesem und weiteren Seminaren finden Sie auf www.buedingen-akademie.de/zahnarzt/abrechnungsprofis.

Hilfreiche Formulare im Zusammenhang mit der Implantologie finden Sie auf www.buedingen-dent.de/praxis-labor/formulare.

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