Personalmanagement 22.07.2026
Landesarbeitsgericht entscheidet: Wenn es im Team dauerhaft kracht, darf der Arbeitgeber handeln
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Mit dieser Konstellation befasste sich das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seinem Urteil vom 25. März 2026 (Az. 5 GLa 6/25). Im konkreten Fall bestanden über längere Zeit erhebliche Spannungen zwischen einer Beschäftigten und mehreren Kolleginnen. Der Arbeitgeber hatte zunächst versucht, den Konflikt durch Supervision und Coaching zu lösen. Nachdem dies erfolglos blieb, versetzte er die Mitarbeiterin an einen anderen Standort. Das Gericht hielt diese Entscheidung im Eilverfahren für rechtmäßig. Arbeitgeber seien nicht verpflichtet, zunächst lückenlos aufzuklären, wer den Konflikt verursacht habe. Maßgeblich sei vielmehr, ob eine Versetzung nach billigem Ermessen erfolge und geeignet sei, den Betriebsfrieden wiederherzustellen. Grundlage der Entscheidung ist das arbeitgeberseitige Direktionsrecht nach § 106 Gewerbeordnung.
Quellen: Betriebsrat.de: Versetzung bei Konflikten. Arbeitgeber muss nicht erst den Schuldigen finden; Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25.03.2026, Az. 5 GLa 6/25