Personalmanagement 22.07.2026

Landesarbeitsgericht entscheidet: Wenn es im Team dauerhaft kracht, darf der Arbeitgeber handeln



Wo Menschen eng zusammenarbeiten, bleiben Meinungsverschiedenheiten oft nicht aus. Auch in Zahnarztpraxen kann es gelegentlich mal etwas lauter werden, Frust entlädt sich, Spannungen entstehen. Kritisch wird es jedoch dann, wenn aus einzelnen Auseinandersetzungen ein dauerhafter Konflikt wird und der Teamspirit und das generelle Betriebsklima leiden. Für Praxisinhaber stellt sich dann eine schwierige Frage: Wer trägt die Verantwortung und wie lässt sich der Frieden im Team wiederherstellen? Muss zunächst der Schuldige gefunden werden oder darf der Arbeitgeber unmittelbar reagieren?

Landesarbeitsgericht entscheidet: Wenn es im Team dauerhaft kracht, darf der Arbeitgeber handeln

Foto: master1305 – stock.adobe.com

Mit dieser Konstellation befasste sich das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seinem Urteil vom 25. März 2026 (Az. 5 GLa 6/25). Im konkreten Fall bestanden über längere Zeit erhebliche Spannungen zwischen einer Beschäftigten und mehreren Kolleginnen. Der Arbeitgeber hatte zunächst versucht, den Konflikt durch Supervision und Coaching zu lösen. Nachdem dies erfolglos blieb, versetzte er die Mitarbeiterin an einen anderen Standort. Das Gericht hielt diese Entscheidung im Eilverfahren für rechtmäßig. Arbeitgeber seien nicht verpflichtet, zunächst lückenlos aufzuklären, wer den Konflikt verursacht habe. Maßgeblich sei vielmehr, ob eine Versetzung nach billigem Ermessen erfolge und geeignet sei, den Betriebsfrieden wiederherzustellen. Grundlage der Entscheidung ist das arbeitgeberseitige Direktionsrecht nach § 106 Gewerbeordnung.

Quellen: Betriebsrat.de: Versetzung bei Konflikten. Arbeitgeber muss nicht erst den Schuldigen finden; Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25.03.2026, Az. 5 GLa 6/25

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