Personalmanagement 14.11.2017
Wichtigste Aufgabe muss im Arbeitszeugnis vorne stehen
In jedes Arbeitszeugnis gehört eine Beschreibung der Tätigkeiten. Dabei sollte die zentrale Aufgabe des Arbeitnehmers am Anfang stehen und möglichst konkret beschrieben sein, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Schwammige Formulierungen vermitteln zukünftigen Lesern keinen oder sogar einen schlechten Eindruck vom den Fähigkeiten eines Arbeitnehmers. Und eine Beschreibung, die mit Nebensächlichkeiten beginnt, lässt sich als Kritik an den Leistungen im Kerngeschäft auffassen.
Quelle: dpa