Personalmanagement 28.08.2015

Zu späte Krankmeldung kann Abmahnung nach sich ziehen

Zu späte Krankmeldung kann Abmahnung nach sich ziehen

Foto: © VRD – Fotolia

Sind Mitarbeiter krank und können nicht zur Arbeit kommen, müssen sie das unverzüglich dem Arbeitgeber melden. Wer ihn zum Beispiel erst im Laufe des Vormittags informiert, muss im schlimmsten Fall mit einer Abmahnung rechnen. Darauf weist der Arbeitsrechtler Prof. Jobst-Hubertus Bauer hin. Auf Wunsch des Arbeitgebers müssen Mitarbeiter außerdem bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen.

Quelle: dpa

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