Recht 04.04.2025
Darf ich berufliche Mails auf dem privaten Smartphone checken?
„Der Arbeitgeber hat das Recht, den Angestellten die Arbeitsmittel zuzuweisen“, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das heißt: Verbietet ein Arbeitgeber, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre privaten Handys oder Laptops für dienstliche Zwecke nutzen, müssen sich Beschäftigte auch daran halten.
Berufliche Nutzung von Privatgeräten nur mit Erlaubnis
Gleichzeitig könne ein Arbeitgeber nicht verlangen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter private Geräte für dienstliche Zwecke verwenden, so der Fachanwalt weiter. Generell sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle notwendigen Arbeitsmittel zu stellen.
Auf dem privaten Smartphone oder Laptop berufliche Mails oder Nachrichten zu checken, ist also nur erlaubt, wenn das Einverständnis beider Parteien vorliegt.
Quelle: dpa