Recht 21.07.2011

Gästebuch auf Praxis-Homepage regelmäßig prüfen

Gästebuch auf Praxis-Homepage regelmäßig prüfen

Foto: © Shutterstock.com

Grundsätzlich sind kommunikative Elemente, wie ein Gästebuch oder ein Forum, auch auf Homepages von Arztpraxen erlaubt. Doch gelten dort besondere Vorschriften.

HWG verbietet Werbung mit Danksagungen

Nach Paragraph 11, Absatz 1, Satz 11 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) dürfen Ärzte für Behandlungen nicht mit Äußerungen Dritter werben. Darunter fallen Danksagungen, Anerkennungsschreiben und Empfehlungen von zufriedenen Patienten. Daher sollten Ärzte Gästebucheinträge regelmäßig kontrollieren und dabei prüfen, ob die Beiträge zu lobend sind. Sie laufen sonst Gefahr, abgemahnt zu werden.

Die Vorschriften gelten prinzipiell auch für Kommentare von Patienten in sozialen Netzwerken im Internet. Ärzte sollten daher auch Pinnwand-Einträge auf ihrer Facebook- Präsenz überprüfen. Wenn ein Patient sich ausdrücklich für die Heilung seiner Krankheit bedankt, ist es ratsam, den Eintrag zu löschen. Bislang sind dazu allerdings keine Gerichtsurteile bekannt.

Quelle: Stiftungsbrief 3-2011, Stiftung Gesundheit

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