Recht 30.09.2014

Keramikimplantate: DKV zahlt nach gerichtlichem Vergleich



Keramikimplantate: DKV zahlt nach gerichtlichem Vergleich

Foto: © Dr. Holger Scholz

In einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart äußerten die Richter kürzlich Zweifel an der ablehnenden Entscheidung des Gerichts in erster Instanz zur Frage der Kostenerstattung für Implantate aus Keramik (7 U 72/14 bzw. 18 O 25/11). Im konkreten Fall kam es nun nach einem mehr als zweijährigen Rechtsstreit zu einem gütlichen Vergleich: Die DKV Versicherung der Patientin zahlt den vollen tariflichen Erstattungsbetrag, im Gegenzug verzichtet die Klägerin für 5 Jahre auf jegliche Versicherungsleistungen für Nachbesserungs- und Reparaturmaßnahmen in Bezug auf die eingebrachten Keramikimplantate.

Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage zunächst mit ausführlicher Begründung nach Sachverständigengutachten abgewiesen. Es sah keine Gründe dafür, von der Nutzung der allgemein anerkannten Implantate aus Titan im streitigen Behandlungsfall abzuweichen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart wählte einen anderen Ansatz. Danach könne allein schon die Praxiserprobung einer neuartigen Methode für eine Kostenerstattung im Rahmen einer privaten Krankenversicherung ausreichend sein. Eine genauere wissenschaftliche Überprüfung des möglichen Behandlungserfolgs sei hingegen nicht erforderlich. Eine abschließende Entscheidung machte das Gericht dennoch von einer in Aussicht gestellten erneuten Befragung des Sachverständigen abhängig.

Die Abbildung zeigt die über die Jahre zunehmende, sehr hohe Erfolgswahrscheinlichkeit von vollkeramischen Implantaten.

Vor diesem Hintergrund unterbreitete das Gericht den Parteien zur Verfahrensbeendigung einen Vergleichsvorschlag, der eine anteilige Kostenübernahme vorsah. Das wollte die klagende Versicherungsnehmerin nicht akzeptieren. Stattdessen schlug sie vor, dass der volle tarifliche Erstattungsbetrag ausgezahlt werde. Im Gegenzug wollte sie für 5 Jahre auf jegliche Versicherungsleistungen für Nachbesserungs- und Reparaturmaßnahmen in Bezug auf die eingebrachten Keramikimplantate verzichten. Auf dieser Basis einigten sich die Parteien des Verfahrens.

Quelle: Zahnärztliche Tagesklinik Konstanz

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