Recht 04.09.2015
Rassistische Äußerungen führen zu fristloser Kündigung
Wer sich in der Firma rassistisch äußert, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. „Das geht gar nicht und zwar unabhängig davon, wie alt jemand ist“, sagt Prof. Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Linie des Bundesarbeitsgerichts ist eindeutig. So wurde zum Beispiel 1999 die fristlose Kündigung eines Azubis für rechtmäßig erklärt, der während der Arbeitszeit ein Blechschild mit dem Schriftzug „Arbeit macht frei – Türkei schönes Land“ angefertigt hatte (Az.: 2 AZR/676/98). Das Schild hatte er am Arbeitsplatz seines türkischen Azubi-Kollegen befestigt. In solchen Fällen darf niemand darauf hoffen, mit einer Abmahnung davonzukommen.
Quelle: dpa