Recht 26.04.2013

Urteil: Recht auf anonyme Arztbewertungen bestätigt

Urteil: Recht auf anonyme Arztbewertungen bestätigt

Foto: © cirquedesprit - Fotolia.com

Neues Urteil zu Arztbewertungen: LG Düsseldorf bestätigt Bedeutung von Arztbewertungen für Patienteninformation

Das Landgericht Düsseldorf bestätigt in einem aktuellen Urteil (AZ: 5 0 141/12) einmal mehr das Recht auf anonyme Bewertungen von Ärzten und Heilberuflern durch Patienten. Im konkreten Fall hat das Gericht die Klage einer Hebamme gegen das Arztempfehlungsportal jameda abgewiesen. Die Hebamme klagte gegen ihre öffentliche Verzeichnung und Bewertung auf dem Portal.

In seiner Urteilsbegründung erklärt das Gericht: Das Informationsinteresse der Allgemeinheit und die Freiheit der Meinungsäußerung haben in der Regel Vorrang vor dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Klägerin. Hebammen müssen sich genauso wie niedergelassene Ärzte den herrschenden Marktmechanismen stellen. Dazu gehörten heute - wie in vielen anderen Lebensbereichen auch - Bewertungsmöglichkeiten in öffentlich zugänglichen Quellen.

Gericht beurteilt Sicherheitsmaßnahmen von jameda als genügend Die zahlreichen Sicherungsmaßnahmen, die jameda implementiert hat, um unzulässige Bewertungen zu verhindern, sieht das Gericht als ausreichend an. Nach seiner Auffassung sind Manipulationen höchstens in "geringem Maße vorstellbar".

Schließlich stellt das Gericht klar, dass Bewertungsplattformen als Host-Provider für die Inhalte der Patienten anzusehen sind. Das bedeutet, dass der Plattformbetreiber Bewertungen nur dann prüfen muss, wenn er durch einen substantiell begründeten Hinweis auf eine Rechtsverletzung aufmerksam gemacht wird.

"Mit diesem Urteil sollte nun endgültig klar sein, dass jameda als Arztempfehlungsportal nicht nur rechtens ist, sondern auch in den Augen der Rechtsprechung einen wichtigen Beitrag für die Patienteninformation leistet", sagt Dr. Philipp Goos, Geschäftsführer von jameda. "Besonders freut uns, dass das LG Düsseldorf betont, dass unser Vorgehen bei der Bewertungsprüfung ohne Zweifel den rechtlichen Bestimmungen genügt. Wir investieren viel in die Qualitätssicherung der auf jameda veröffentlichten Patientenmeinungen und sind überzeugt davon, dass jameda mit Abstand das beste Prüfsystem der Branche hat."

Quelle: jameda

Mehr News aus Recht

ePaper