Recht 13.09.2023
Wirtschaftlichkeitsprüfung wird gerechter
Sozialgericht München weist Klage eines MVZ ab
Am 17. Mai 2023 erließ das Sozialgericht München (SG) ein wegweisendes Urteil: Demnach entfällt die bisherige Privilegierung von Großpraxen und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Geklagt hatte ein MVZ, dessen Abrechnungen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung deutlich gekürzt wurde. Grund für die Kürzung war eine erhebliche Überschreitung der abgerechneten Fallwerte im Vergleich zum Landesdurchschnitt.
Mehr Gerechtigkeit für kleinere Praxen
Die mit Vertretern der Krankenkassen und der Zahnärzte paritätisch besetzte Prüfungsstelle konnte keine nachvollziehbaren Gründe für diese Überschreitung erkennen. Praxisbesonderheiten oder kompensatorische Einsparungen konnten die Überschreitung ebenfalls nicht erklären.
Der Beschwerdeausschuss teilte diese Auffassung und wies die vom MVZ-Betreiber eingelegten Widersprüche zurück. Daraufhin reichte das MVZ Klagen beim SG München ein, die jedoch abgewiesen wurden. „Die hohen Überschreitungswerte lassen sich nach Auffassung des Gerichts nicht durch die Patientenstruktur rechtfertigen“, heißt es in der Begründung.
Warum dieses Urteil gerade für kleinere Praxen mehr Gerechtigkeit in der Wirtschaftlichkeitsprüfung bedeutet, erläutert KZVB-Vorstandsmitglied Dr. Jens Kober im Bayerischen Zahnärzteblatt 9/2023, das am 15. September erscheint.
Quelle: Redaktion KZVB; Der Beitrag ist im BZBPlus 9/2023 erschienen.