Qualitätsmanagement 13.12.2011
Qualitätsmanagement in der Prophylaxe
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Bereits 2006 wurden vom Gemeinsamen Bundesausschuss die Qualitätsmanagement-Richtlinien für die vertragszahnärztliche Versorgung festgelegt. Die Autorin beschreibt typische Elemente des QM und konzentriert sich dann auf die Frage, was QM konkret für den Bereich Prophylaxe bedeutet.
Die bekanntesten QM-Modelle dürften EFQM sowie ISO 9001 sein. In der Umsetzung setzt sich zunehmend das „Customers Experience Management“ durch (Kunden/Patientenerlebnisse managen). Denn was könnte den Erfolgsschlüssel einer Zahnarztpraxis besser spiegeln als die Patientenzufriedenheit und die Patientenbindung? Im Grunde geht es um Qualitätsplanung – Qualitätslenkung – Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung (Abb. 1).
Fester Bestandteil eines QM-Systems sind Checklisten, z.B. über die Wartung von Geräten und die Aufbereitung von Instrumenten. Doch das ist nur ein kleines Puzzleteil vom großen Ganzen. QM bietet viel Spielraum in der Gestaltung und stellt eine Chance für jede Praxis dar.
Erste Maßnahmen zur Umsetzung sind:
– objektive Praxisanalyse
– Ist-Situation
– Zieldefinierung
– klare Strukturierung
– Schwerpunkte
– Behandlungsabläufe
– Definition der Zuständigkeiten
– Wer – was – wann – wie – womit?
– Optimierungsmechanismen implementieren
– Checklisten
– Teambesprechungen
– Umfragen
– Mitarbeiterförderung
– Mitarbeiterbefragung
– Marketingkonzept
– Kommunikation intern und extern
– Alleinstellungsmerkmale
– CI – Corporade Identity
- Finanzmanagement
– BWA-Analyse
– Mitarbeiterauslastung
– Investitionsplanung
QM für den Prophylaxebereich
Wie sehr der Praxiserfolg von jedem einzelnen Mitarbeiter abhängt, wird jedem klar, der sich die folgenden Punkte durchliest. Für den Praxisinhaber wird der Stellenwert von Teambildung – Teamführung – Teammotivation extrem verdeutlicht.
– Prophylaxe-Leistungsangebot – heute und in einem Jahr
– Prophylaxe-Auslastung – heute und in einem Jahr
– Patientenstrukturanalyse – heute und in einem Jahr
– Prophylaxe-Orientierung in Richtung Zahnersatz durch Prothetik
– Fixierung der Zielgruppen
– Fixierung von Indikation und Kontraindikation
– Fixierung der Behandlungsabläufe (welcher Patient, welche Behandlung in welcher Zeit, welche Materialien, was für Instrumente, was für Informationen, was wird wie dokumentiert, wann welche Recall-Intervalle, wann welche Vereinbarungen, welche Formulare, wann welche Abrechnungsmodalitäten, Behandlungsrichtlinien, Behandlungsleitlinien etc.)
– Delegierbaren Leistungsbereich festlegen
– Festlegung der Zuständigkeiten (z.B. Kinder- und Jugendprophylaxe, Betreuung der Kindergärten, Erwachsenenprophylaxe, Betreuung von Implantatpatienten, Mundhygieneberatung, Präventive Erhaltungstherapie, Prophylaxe-Shop, Prophylaxe-Materialverwaltung, Instrumentenaufbereitung, Recall etc.)
– Material– und Instrumentenmanagement (z.B. welches Instrument – wie – womit – wann Aufbereiten, Lagerung. Anzahl der Instrumente im Praxisumlauf oder im Lager, Kosten-Nutzen etc.)
– Festlegung der Teambesprechungen mit Schwerpunkt- und Tagesthemen
– Patienten- und Mitarbeiterumfragen
– Mitarbeiterfortbildungskonzept (externe und interne Schulungsmaßnahmen)
– Patienteninformationsbroschüren
– Patienteninformationsabende/-nach-mittage
– Aktionen zum Tag der Zahngesundheit
– Tag der offenen Tür
– Informationsveranstaltung in Alters- und Pflegeheimen, Dialysestationen, Kindergärten, Schwangerschaftsvorbereitungskursen, Grundschulen etc.
– Fachbeiträge in der Tagespresse
– Praxisnewsletter
– Prophylaxe–Wellness Lounge (Licht, Farben, Musik, Duft, Pflege)
– zeitgemäße Servicedienstleistungen
– Prophylaxe-Umsatzzahlen – heute und in einem Jahr
– Prophylaxe-Stundensatz – heute und in einem Jahr
– Materialkonzept
Beispiel: Vorbehandlung – Parodontitistherapie
Die Vorgaben sind in den allgemeinen Behandlungsrichtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für Kassenpatienten klar definiert (siehe Seite 60 PAR-Checkliste). Viele andere Leitlinien z.B. von der KZBV, BZÄK, DGZMK und DGZ legen die Behandlungsabläufe fest. Tatsächlich aber divergieren die Unterschiede der Leistungen von Praxis A im Vergleich zu Praxis B oder C auch heute noch sehr.
In der Gesundheitsbranche wird der Fokus immer mehr auf die Wirtschaftlichkeit gelenkt. Letztlich muss aber beides passen: Wirtschaftlichkeit und die Kernaufgabe, Gesundheit zu erhalten und zu fördern. Dass es den Praxen nicht immer einfach gemacht wird, zeigt sich aktuell an der GOZ Novellierung. Gott sei Dank zahlt sich Qualität und der Wille zur steten Verbesserung früher oder später immer wieder aus. Eine Arbeitsanweisung einer PAR-Vorbehandlung könnte wie auf Seite 61 beginnend sein. Terminabstand zur 2. PAR-Vorbehandlung oder Präventiven Erhaltungstherapie sind circa sieben bis 14 Tage. Die sich mit folgenden Schlagworten zusammenfassen lässt: Kontrolle und Dokumentation API, SBI, Mundhygieneberatung und Motivation, Nachrei-nigung, Politur und Fluoridierung, ggf. entsprechend der Werte-Speicheldiagnostik z.B. www.lcl-biokey.de, erneute Instruktion. Terminabstand sieben bis 14 Tage. Erst dann folgt der nächste Abgleich, je nach Mitarbeit und entsprechender Werte wird auch der PA- Plan erstellt, evtl. Modellerstellung, Besprechung weiterer Behandlungsablauf. Nach der Genehmigung beim GKV-Patienten erfolgt die Parodontitistherapie. Zur Therapiesicherstellung erfolgen vier bis sechs Reevulationen. Im Anschluss daran erfolgt die Aufnahme im Recallsystem. STI 3 und weniger: alle drei Monate PZR. Bei mehr als 3 STI und BOP erfolgt ein Keimtest, falls nicht schon vorher erfolgt. Darauf dann die erneute PA unter Antibiose. Anschließend wieder Nachkontrollen und engmaschiges Recall.
Die Abrechnungsmodalitäten der neuen GOZ haben sich geändert. Für die professionelle Zahnreinigung gibt es eine neue Position. Die Gebührennummer 104 0 je Zahn, Implantat und Brückenglied mit 28 Punkten (siehe Seite 63, Tabelle 1).
Die Position 104 0 ist nicht in Kombination mit: 102 0, 405 0, 405 5, 406 0, 407 0, 407 5, 409 0 und 410 0 abrechenbar (siehe Seite 63, Tabelle 2).
Auf dem aktuellen Stand bleiben
Zur Klärung delegierbarer Leistungen in einer Zahnarztpraxis kann der Delegationsrahmen für Zahnmedizinische Fachangestellte von der Bundeszahnärztekammer abgerufen werden. Von größter Wichtigkeit sind ständige Fort- und Weiterbildungen in allen Bereichen, um die Mitarbeiter zu motivieren und um den Anschluss an die aktuellen Entwicklungen sicherzustellen. Abgerechnet wird die Präventive Erhaltungstherapie als reine Privatleistung nach GOZ.
Checklisten zu
– PA Kasse oder Privat oder
– Terminierung – Ablauf einer PAR
– Recall – Anschreiben
finden Sie als Download im Internet unter www.dent-sp.de