Branchenmeldungen 25.02.2014

Z-QMS erfüllt die neue Norm DIN EN 15224

Z-QMS erfüllt die neue Norm DIN EN 15224

Foto: © MK-Photo - Fotolia.com

TÜV-Rheinland bescheinigt Konformität

Mit Erklärung vom 14. Februar 2014 hat die durch den TÜV-Rheinland mit der Überprüfung betraute Zertifizierungsgesellschaft LGA InterCert, Nürnberg, dem Zahnärztlichen Qualitätsmanagementsystem (Z-QMS) die Erfüllung der genormten Standards nach DIN EN 15224:2012 bestätigt. Zuvor war bereits die Konformität von Z-QMS mit der Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001:2008 geprüft und durch das TÜV-Siegel bestätigt worden.

Die neuere Norm DIN EN 15224 zeigt zwar viele Übereinstimmungen mit DIN EN ISO 9001, geht jedoch in entscheidenden Punkten speziell auf Anforderungen des Gesundheitswesens, insbesondere den Bereichen Patientensicherheit und Risikomanagement ein.

„Was das neue Zertifikat verbürgt, ist nicht allein die permanente Bestrebung, ein bewährtes zahnärztliches QM-System kontinuierlich zu verbessern. Für die zahnärztlichen Praxen in den Ländern, die Z-QMS zur Verfügung stellen, bedeutet die Konformitätserklärung vor allem Sicherheit: Zur Erfüllung mehrerer unterschiedlicher Normen brauchen die Praxen nur noch ein System, mit dem sie alle Anforderungen sicher, effizient, wirtschaftlich und nachhaltig abdecken können“, kommentiert Dr. Wolfgang Klenner, Vizepräsident der Landeszahnärztekammer Hessen.

„Praxen, die Z-QMS nutzen, stehen für eine ganz klar auf den Patienten ausgerichtete Versorgung. Die erklärte Konformität mit DIN EN 15224 bestätigt in erfreulicher Weise eine Überzeugung, die auf der jahrelangen intensiven Entwicklungsarbeit fußt“, betont Dr. Peter Mohr, Vizepräsident der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz.

Z-QMS wurde als Qualitätsmanagementsystem von Zahnärzten für Zahnärzte in Kooperation der Landeszahnärztekammern Hessen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen entwickelt und wird seither beständig aktualisiert sowie neuen Richtlinien und Normen angepasst. Neben den genannten Körperschaften stellen auch die Zahnärztekammern Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Thüringen und dem Saarland Z-QMS ihren Mitgliedern zur Verfügung.

Mehr unter www.zqms.de

Quelle: Landeszahnärztekammer Hessen

Mehr News aus Branchenmeldungen

ePaper