Branchenmeldungen 29.08.2017
12 Stunden pro Woche für Forschung und Lehre
AKH: Uni-Ärzte dürfen auch künftig länger arbeiten.
Ärzte an Universitätskliniken dürfen ab 1. Jänner 2018 weiter 60 Stunden arbeiten. Das sieht eine vor Kurzem im Nationalrat beschlossene Änderung des Universitätsgesetzes vor. Zwölf Stunden davon müssen aber ausschließlich Forschung und Lehre gewidmet werden. Die Wiener Ärztekammer begrüßt die Änderung, da die Kollegenschaft in den Universitätsklinken weiter mehr Zeit hat, neben der Patientenbetreuung Forschung und Lehre unterzubringen.
Die aufgrund des Arbeitszeitgesetzes entstandene Arbeitsverdichtung, die mit Ende der Übergangsfristen Zeit für Forschung und Lehre minimiert hätte, sollte damit beseitigt sein. Die Ärztekammer wird den Prozess weiterhin genau beobachten und sieht das als ausschließliche Ausnahme für die Universitäten. In allen anderen Krankenanstalten bleibt es bei den bestehenden Regelungen.
Quelle: Ärztekammer für Wien