Branchenmeldungen 27.06.2018

Änderung am 1. Juli: Jobsharing im zahnärztlichen Bereich



Änderung am 1. Juli: Jobsharing im zahnärztlichen Bereich

Foto: Viacheslav – stock.adobe.com

Die Gesamtvertragliche Vereinbarung zum Jobsharing im zahnärztlichen Bereich wurde zum zweiten Mal überarbeitet. Die Neuerungen treten mit dem 1. Juli 2018 in Österreich in Kraft.

Die Österreichische Zahnärztekammer (ÖZÄK) und der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HV) haben Änderungen bezüglich des Jobsharings vorgenommen. Die vertragliche Vereinbarung vom 16. Dezember 2014 wurde um ein paar Punkte ergänzt. Zum einen gibt es Anpassungen im §5 zur sachlichen Voraussetzung und Dauer des Jobsharings, zum anderen wurde §8 zur Ablehnung des Jobsharings um einen Absatz erweitert.

Die vollständige Vereinbarung kann hier eingesehen werden.

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