Branchenmeldungen 21.02.2011
Ärzteschaft fordert national einheitliche Übergangsregelung
Die FMH zum Fallpauschalensystem SwissDRG
Ab 2012 müssen Schweizer Spitäler gemäss dem Fallpauschalensystem SwissDRG abrechnen. Weil manche Fragen noch offen sind, fordert die FMH eine national einheitliche Übergangsregelung während der Einführungsphase. Die Delegierten der FMH unterstützen diese Forderung.
Ab 1. Januar 2012 müssen alle Schweizer Spitäler ihre Leistungen mit dem Fallpauschalen-system SwissDRG abrechnen. So schreibt es das Krankenversicherungsgesetz (KVG) vor. Die Spitäler erhalten eine pauschale Vergütung pro Spitalaufenthalt. Patienten werden etwa aufgrund der Hauptdiagnose, der Nebendiagnosen, der Behandlung oder des Schweregrads einer bestimmten Fallgruppe zugeordnet. Die Vorbereitungen für SwissDRG laufen auf Hochtouren. Sicher ist aber auch, dass bis zum per Gesetz definierten Stichtag zentrale Fragen wie etwa eine umfassende Begleitforschung, Zusatzentgelte für kostenintensive Behandlungen und Medikamente oder die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung noch ungeklärt sind. Die FMH fordert deshalb seit längerem eine national einheitliche Übergangsregelung während der Einführungsphase zur Abfederung von Systemverzerrungen. Die Delegierten der FMH haben an ihrer Versammlung von vergangener Woche die Forderung einer Übergangsregelung nachdrücklich unterstützt.
Entsprechende finanzielle Garantien während der Einführungsphase sind notwendig. Damit lässt sich vermeiden, dass gut arbeitende Spitäler finanzielle Verluste erleiden, nur weil ihr Behandlungsspektrum im SwissDRG-System noch nicht genügend abgebildet ist. Für die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte muss die Übergangsregelung national einheitlich sein und somit für alle Spitäler gelten. Nur so lässt sich eine Ungleichbehandlung einzelner Spitäler und damit Wettbewerbsverzerrung vermeiden. «Eine solche Übergangsregelung bietet vor allem auch eine Chance», führt Dr. med. Pierre-François Cuénoud, Mitglied des FMH-Zentralvorstandes und Verantwortlicher des Ressorts SwissDRG aus, «denn damit können mit dem SwissDRG-System Erfahrungen gesammelt werden, ohne dass die Spitäler systembedingt Verluste erleiden.» Die Swiss DRG AG wird am 24. Februar über den Antrag der FMH entscheiden.
Quelle: FMH