Branchenmeldungen 07.12.2020

Altgeräte aus Ihrer Praxis rechtssicher entsorgen

dental bauer und der langjährige Entsorgungspartner enretec unterstützen Zahnarztpraxen.

Hat eine Behandlungseinheit oder ein anderes Praxisgerät ausgedient, darf es nicht einfach zum Schrottplatz gebracht werden, denn laut Regularien des ElektroG‘s muss das Altgerät ordnungsgemäß auseinandergebaut, kontaminierte Teile händisch entfernt und vollständig aufbereitet werden. Das können Schrotthöfe nicht leisten. Sie entsorgen solche Güter meist als Mischschrott, was erhebliche Gefahren in sich birgt: Zum einen für die Umwelt durch eine mögliche Kontamination, zum Beispiel mit Amalgamresten aus Absaugschläuchen. Zum anderen besteht ein Infekt­ionsrisiko für nicht ausreichend geschulte Entsorgungsmitarbeiter. Wer seine Altgeräte trotzdem unerlaubt zum Schrottplatz schafft, der kann rechtlich belangt werden.

Wichtig: der Entsorgungsbeleg

Stattdessen müssen Medizingeräte über eine zertifizierte Erst­behandlungsanlage, wie beispielsweise die enretec GmbH, entsorgt werden. Hier erhält der Praxis­inhaber einen offiziellen Entsorgungsbeleg, auf dem spezifische Gerätemerkmale notiert sind, u. a. die Seriennummer des Altgerätes. Dieser Beleg ist unbedingt aufzu­bewahren und auf Verlangen den Behörden vorzuzeigen.

Glücklicherweise müssen Praxen die Entsorgung mittlerweile nicht mehr selbst organisieren, sondern können ihre Altgeräte ganz einfach über den Hersteller oder das Dentaldepot fachgerecht entsorgen lassen.

dental bauer vertraut bei der Entsorgung auf den langjährigen Servicepartner enretec. Das eta­blierte Entsorgungsunternehmen arbeitet eng mit dem dentalen Fachhandel zusammen und bietet darüber hinaus Praxen in ganz Deutschland auch die Abholung und Entsorgung von anderen Pra­xisabfällen wie Amalgamauffangbehältern oder spitzen und scharfen Gegenständen an. Denn: Praxis­inhaber sind für alle anfallenden Abfälle bis zur endgültigen Besei­tigung haftbar. Darum sollten sie auf einen zertifizierten und erfahrenen Dienstleister vertrauen, um sich rechtlich abzusichern. 

Quelle: dental bauer

Foto Teaserbild: microgen – Shutterstock.com

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