Branchenmeldungen 27.07.2023

Amalgam: Zahnärzteschaft lehnt Vorstoß der EU-Kommission ab

Amalgam: Zahnärzteschaft lehnt Vorstoß der EU-Kommission ab

Foto: SciePro – stock.adobe.com

Die EU-Kommission hat am 14. Juli in Brüssel ihren Vorschlag für eine Revision der geltenden EU-Quecksilberverordnung präsentiert: So soll die Verwendung von Amalgam ab Januar 2025 nur noch in medizinischen Ausnahmefällen erlaubt sein. Ferner sollen die Herstellung in der EU und der Export in Drittstaaten aus Umweltschutzgründen verboten werden. Die Beratungen im Europäischen Parlament und der im Rat versammelten EU-Mitgliedstaaten werden nach der Sommerpause beginnen. Offen ist, ob das Verfahren bis zu den Europawahlen 2024 abgeschlossen werden kann. 

Die Bundeszahnärztekammer kritisiert diesen voreiligen Vorstoß und fordert Korrekturen. Aus zahnmedizinischer Sicht sprechen zahlreiche Gründe für die Beibehaltung von Amalgam als Füllungsmaterial: Das im Amalgam enthaltene Quecksilber geht mit Silber, Zinn und Kupfer eine feste intermetallische Verbindung ein und liegt daher nur in gebundener, nicht umweltschädlicher Form vor. Das Material ist langlebiger als andere Füllungswerkstoffe, zudem gibt es im mechanischen Verhalten Vorteile. Die alternativ zur Verfügung stehenden Werkstoffe können nicht alle Indikationen von Amalgamfüllungen abdecken. Außerdem hätte ein generelles Amalgamverbot auch soziale Folgen: Alle verfügbaren Alternativmaterialien sind erheblich teurer. Darüber hinaus garantieren die Amalgamabscheider mittlerweile europaweit eine umweltverträgliche Nutzung des Werkstoffs. Schließlich wird Amalgam noch in vielen EU-Mitgliedstaaten in signifikantem Maße genutzt. Ein Verbot hätte hier deutliche Auswirkungen auf die zahnmedizinische Versorgung.

Quelle: Initiative proDente

Dieser Beitrag stammt von dem Anbieter und spiegelt nicht die Meinung der Redaktion wider.
Mehr News aus Branchenmeldungen

ePaper