Branchenmeldungen 09.01.2025
Amalgam-Verbot – was nun? Faktencheck 2025 des BDIZ EDI
Das Verbot von Amalgamfüllungen ist am 1. Januar 2025 vor dem Hintergrund der sogenannten EU-Quecksilberverordnung in Kraft getreten. Zur Eindämmung der Verbreitung von Quecksilber in der Umwelt ist Amalgam als Material für Zahnfüllungen seit Januar verboten. Der BDIZ EDI gibt einen Überblick über aktuelle Füllungsmaterialien und nimmt für die Zahnarztpraxen einen Faktencheck für deren betriebswirtschaftliche Abrechnung vor.
Welche Auswirkungen hat das Amalgamverbot auf die Praxen? In den letzten Jahrzehnten haben sich die Patienten ohnehin von Amalgam als Füllungsmaterial weitgehend abgewendet. Eine Restauration aus Komposit – meist mit Keramik verstärkter Kunststoff – wird von den Patientinnen und Patienten am häufigsten nachgefragt.
Im Rahmen der Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung hat man sich für Frontzähne weiterhin auf adhäsiv zu befestigende Kompositfüllungen geeinigt und für Seitenzähne ohne Zuzahlung auf „selbstadhäsive Füllungen“.
Wie die Praxen künftig arbeiten sollen und betriebswirtschaftlich auskömmlich abrechnen können, zeigen der BDIZ EDI mit Christian Berger und das Team um Kerstin Salhoff (FORdent) in der Broschüre „Amalgamverbot ab 2025 – was nun?“ auf, und klären über Leistungen, Mehrkostenvereinbarungen und Materialien auf. „Alle alternativen Füllungsmaterialien erfordern eine aufwändigere Verarbeitung – und kosten damit meist mehr Zeit“, stellt BDIZ EDI-Präsident Christian Berger fest.
„Die Höherbewertung der Füllungen mit den BEMA-Leistungsziffern 13a bis 13d ist gering, der Wegfall der BEMA-Ziffern 13e bis 13h trifft vor allem Praxen, die bisher viele vulnerable Patienten und Kinder versorgt haben“. Der BDIZ EDI kritisiert den Wegfall der bisherigen Regelung für vulnerable Patienten. Für betroffene Praxen bedeutet dies: weniger Honorar. „Der Leidtragende der Neuregelung ist auch der vulnerable Patient selbst, weil kostengünstige Alternativne zum Amalgam fehlen“, so Berger.
Die Information steht Mitgliedern des BDIZ EDI online und kostenfrei zur Verfügung. Nichtmitglieder können die Broschüre über den Shop zum Preis von 15 Euro erwerben. Gleichzeitig bietet der BDIZ EDI ein Webinar zum Thema an:
- Amalgamverbot – was nun?
Leistungen, Mehrkostenvereinbarungen, Material - Referenten: Christian Berger, Kerstin Salhoff
- Donnerstag, 23. Januar 2025, 19-20 Uhr
- Teilnahmegebühr: kostenfrei
- 1 Fortbildungspunkt
- Anmeldung
Quelle: BDIZ EDI