Branchenmeldungen 20.09.2023

Verordnungsänderung in der Krankenversicherung

Verordnungsänderung in der Krankenversicherung

Foto: Teacher Photo – Shutterstock.com

Die Statistik des Risikoausgleichs wird erweitert.

An seiner Sitzung vom 30. August 2023 hat der Bundesrat eine Änderung der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) verabschiedet. Die Verordnungsänderung ermöglicht, die Gesamtmarktstatistik über den Risikoausgleich mit zusätzlichen Informationen zu ergänzen. Dies erlaubt es den Versicherern, den Risikoausgleich besser zu schätzen und die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) noch angemessener zu berechnen.

Der Risikoausgleich wurde geschaffen, damit die Krankenversicherer keinen besonderen Anreiz haben, nur möglichst gesunde Personen zu versichern. Er sorgt für einen finanziellen Ausgleich zwischen Versicherern mit unterschiedlicher Risikostruktur: Versicherer, die wenig Personen mit hohem Erkrankungsrisiko versichern, bezahlen Abgaben in den Risikoausgleich. Versicherer, die viele hohe Risiken versichern, erhalten Beiträge aus dem Risikoausgleich.Die Gemeinsame Einrichtung KVG (GE KVG) führt den Risikoausgleich unter den Versicherern durch. Nach Erhalt der Daten von den Versicherern teilt sie die Versicherten nach den Indikatoren «Alter», «Geschlecht» und «Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr» in Risikogruppen ein, um die kantonalen Abgabe- und Beitragssätze zu berechnen. Zudem ordnet sie die Versicherten aufgrund ihrer Arzneimittelbezüge aus dem Vorjahr den einzelnen pharmazeutischen Kostengruppen (PCG für Pharmaceutical Cost Groups) zu, um für jede PCG einen schweizweit einheitlichen Zuschlag zu ermitteln

Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Quelle: Bundesamt für Gesundheit

Dieser Artikel ist unter dem Originaltitel „Änderung in der Krankenversicherung“ in der Dental Tribune Schweiz 06/2023 erschienen.

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