Branchenmeldungen 06.04.2026

Unqualifizierte Behandlungen: Bundesgericht bestätigt Schliessung einer Zahnarztpraxis



Eine Zahnarztpraxis in Appenzell Ausserrhoden wurde vorsorglich geschlossen, nachdem eine administrative Leiterin wiederholt selbst Prophylaxe-Behandlungen ohne entsprechende Qualifikation durchgeführt hatte.

 
Unqualifizierte Behandlungen: Bundesgericht bestätigt Schliessung einer Zahnarztpraxis

Foto: EKH-Pictures – stock.adobe.com

Schon bei einer Kontrolle im September 2024 hatten die Behörden genau das beanstandet und der Frau untersagt, bei Patienten tätig zu werden. Assistieren ja, behandeln nein. Bei einer unangekündigten Kontrolle im Februar 2025 trafen die Behörden die Geschäftsführerin erneut bei einer Behandlung an. Dazu kamen weitere Probleme, die man in keiner Praxis sehen möchte: abgelaufene Medikamente und Medizinprodukte, sowohl im Behandlungsraum als auch in der Aufbereitung. Der Kanton ordnete die sofortige, provisorische Schliessung der Praxis an. Das betroffene Unternehmen zog vor Gericht und argumentierte, die Massnahme sei überzogen. Auflagen hätten gereicht, die Praxis hätte weiterlaufen können. Auch die wirtschaftlichen Folgen brachte man ins Spiel. Das Bundesgericht sah das anders.

In seinem Urteil hält es fest, dass die Behörden von einer ernsthaften Gefährdung der Patientinnen und Patienten ausgehen durften. Entscheidend war dabei nicht nur der einzelne Verstoss, sondern das Gesamtbild: wiederholtes Fehlverhalten, ignorierte Anordnungen und strukturelle Mängel im Praxisbetrieb. Genau deshalb, so das Gericht, hätten mildere Massnahmen nicht ausgereicht. Wer sich bereits nach einer klaren behördlichen Ansage nicht an die Regeln hält, bei dem könne man nicht darauf vertrauen, dass Auflagen künftig greifen. Am Ende blieb es bei der Schliessung. Die Beschwerde wurde abgewiesen (Urteil 2C_612/2025).

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