Branchenmeldungen 21.02.2011

BDIZ: Zahnmedizin heute zu Preisen wie vor 20 Jahren

BDIZ: Zahnmedizin heute zu Preisen wie vor 20 Jahren

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Deutschlands Zahnärzte arbeiten seit 23 Jahren ohne Honorarerhöhung

„Zahnärzte wollen bis zu 69 Prozent mehr Honorar – neuer Kosten-Schock in der Gesundheit“. So titelte die BILD Anfang der Woche. Für den Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) kommt diese Eilmeldung zur rechten Zeit, bringt sie doch ein unglaubliches Dilemma in die öffentliche Diskussion.

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), mit der die Bundesregierung die Honorare für alle privatzahnärztlichen Leistungen festlegt, wurde seit 23 Jahren nicht mehr angepasst. Deshalb müssen Zahnärzte bei vielen Gebührenziffern den 3,5-fachen Steigerungssatz verlangen, um für vergleichbare Leistungen eine Vergütung zu erhalten, wie sie gesetzliche Krankenkassen heute längst bezahlen.

Das Problem wird seit Jahren von den jeweiligen politisch Verantwortlichen in der Bundesregierung aus wahltaktischen Gründen verschleppt. Obwohl die deutschen Zahnärzte permanent eine Neuordnung der GOZ fordern, ist seit 1988 nichts mehr geschehen. Dass nun von 69 Prozent Honorarerhöhung die Rede ist, kommt also nicht von ungefähr. Die Forderung beinhaltet den Inflations- und Teuerungsausgleich, der vergangenen 20 Jahre. Diese Teuerungsrate beträgt laut Statistischem Bundesamt inzwischen sage und schreibe mehr als 60 Prozent.

Welche Auswirkung diese Nichtanpassung der Honorierung für die Zahnärzte hat, verdeutlich BDIZ EDI-Präsident Christian Berger (Kempten): „Viele Zahnärzte vereinbaren mit ihren Patienten höhere Gebühren oder rechnen nach Analogziffern ab. Von privaten Krankenversicherungen werden solche Rechnungen oft nur zum Teil erstattet – den Rest zahlt der Patient selbst. Bei einer deutlichen GOZ-Anhebung würden die Patienten entlastet, weil dann die privaten Krankenversicherer die niedrigeren Gebührensätze in voller Höhe erstatten müssten.“

Der veraltete Leistungskatalog der GOZ bildet schon lange nicht mehr den Stand der Wissenschaft ab. Dabei sind heute weit weniger Behandlungen notwendig als vor 20 Jahren. Die Erfolge der Zahnmedizin im Bereich Vorbeugung sind enorm, das Vorbild Schweiz ist bei Kindern und Jugendlichen längst erreicht. Während die gesetzlichen Krankenkassen 1988 noch fast 14 Prozent ihrer Leistungsausgaben für zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz ausgaben, waren es 2007 nur noch 7,2 Prozent.

„Die heute qualitativ sehr hochwertige deutsche Zahnmedizin wird in der veralteten Gebührenordnung nicht mehr dargestellt, dabei sollte jeder Krankenversicherte in Deutschland – egal, ob gesetzlich oder privat krankenversichert – die Möglichkeit haben, die bestmögliche Behandlung zu erhalten.“ Der BDIZ EDI fordert daher eine an der Realität orientierte Novellierung der Gebührenordnung, die den medizinischen Fortschritt und den Teuerungsausgleich der vergangenen 23 Jahre angemessen berücksichtigt.

Quelle: BDIZ


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