Branchenmeldungen 31.08.2017
BDO: Frühjahrstreffen der Landesverbände
Am 3. Mai 2017 fand in Hamburg das BDO Frühjahrstreffen der BDO Landesverbände Hamburg und Schleswig-Holstein statt. Seit einigen Jahren organisieren die beiden Landesverbände wechselseitig ihre Frühjahrs- und Herbsttreffen gemeinsam, wobei sich Hamburg als ein für alle Kollegen gut zu erreichender Veranstaltungsort bewährt hat.
Das vielversprechende Programm der diesjährigen Frühjahrstagung, die von dem Hamburger Landesvorsitzenden Dr. Joel Nettey-Marbell organisierte wurde, lockte Kollegen aus Hamburg und Schleswig-Holstein in die Hansestadt. Vor Beginn des wissenschaftlichen Programms berichtete der Gastgeber, Kollege Nettey-Marbell, von den Aktivitäten des Berufsverbandes auf Bundes- und Landesebene in den letzten Monaten. Eine rege Diskussion entwickelte sich nach seinem Bericht über das 5. BDO Praxismanagement Symposium, das am 11. Mai 2017 in Köln stattfand.
Alle Kollegen, die in Köln dabei waren, lobten das Fortbildungskonzept dieser Veranstaltungsreihe. Die dort angebotenen Vorträge zu Praxisführungs-, Rechts- und Hygiene- sowie Praxismarketingfragen beleuchteten Problemstellungen, die auf anderen Fachfortbildungen oft zu kurz kommen. Das 6. Praxismanagement Symposium wird vom BDO Landesverband Brandenburg vorbereitet, der alle interessierten Kollegen am 17. März 2018 nach Potsdam einlädt.
Der wissenschaftliche Teil des Frühjahrstreffens wurde durch den Vortrag „10 Jahre DVT – eine Standortanalyse mit Erfahrungsbericht“ eingeleitet. Als Referent stand mit Dr. Christian Scheifele, einem Fachzahnarzt für Oralchirurgie und gleichzeitig dem ärztlichen Leiter des Funktionsbereichs Zahnärztliches Röntgen am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, ein kompetenter Kenner der Problematik zur Verfügung. Kollege Scheifele gab zunächst einen Überblick über den technischen Entwicklungsweg der digitalen Volumentomografie, beschrieb den heutigen Stand der Gerätetechnik und ihrer vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und gab einen Ausblick auf technische Neuerungen und die zukünftigen Einsatzmöglichkeiten. Anhand der s2k-Leitlinie – Dentale digitale Volumentomographie – stellte er allen Kollegen die dort aufgeführten Indikationsrichtlinien vor und gab aus seinem reichen Erfahrungsschatz wertvolle Hinweise, wann es sinnvoll sein kann, von diesen Empfehlungen abzuweichen. Anhand von zahlreichen klinischen Beispielen aus allen Bereichen der Zahnheilkunde stellte er Fälle vor, bei denen nur mithilfe der digitalen Volumentomografie zweifelsfrei richtige diagnostische Aussagen getroffen werden konnten.
Die Frage, wie haftungsrechtliche Gesichtspunkte die Durchführung eines DVT außerhalb der Leitlinienempfehlung beeinflussen, beantwortete der Referent mit dem Hinweis, im Zweifel eher eine DVT-Aufnahme zu viel als zu wenig zu machen. Dies sollte auch für Patienten der gesetzlichen Krankenkassen gelten, bei denen die Kostenübernahme solcher Aufnahmen schwieriger zu erreichen ist.
Den zweiten Vortrag des Abends hielt der Medizinrechtler Dr. Rudolf Heinz Fürstenberg aus der Hamburger Kanzlei Fürstenberg & Partner. In vorangegangenen Fortbildungstreffen beider Landesverbände wurde immer wieder der Wunsch der Kollegen artikuliert, etwas über die Vor- und Nachteile Medizinischer Versorgungszentren und deren Gründung zu erfahren. Mit dem Vortrag „MVZ – Wo sind die Vorteile – wo die Nachteile?“ konnte Dr. Fürstenberg diesem Wunsch entsprechen.Er eröffnete seinen Vortrag mit der Aufzählung aller Vorteile, die die Gründung eines MVZ mit sich bringen kann. Im Weiteren ging der Referent dann aber auf die vielen Fallstricke ein, die das Vertragszahnarztrecht, das Steuerrecht und das Gesellschaftsrecht dem Gründer eines Medizinischen Versorgungszentrums in den Weg legen. Die vermeintlichen Vorteile, welche es zu hinterfragen gilt, obwohl diese in zahlreichen Gründerseminaren kommerzieller Anbieter immer wieder postuliert werden, sind:
Es gibt nur wenige Beschränkungen bei der Anzahl von angestellten Zahnärzten. Den Mitarbeitern können flexible Arbeitszeitmodelle und damit attraktive Arbeitsplätze angeboten werden. Eine Haftungsbefreiung ist mit Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erreichbar. Die Gründung eines MVZ ist ein komplett rechtssicheres Vorgehen und vermeidet komplizierte rechtliche Umgehungsmodelle, wie bei Gründung von Großpraxen. Durch die Gründung eines MVZ lassen sich vorteilhafte Synergien großer Einheiten bei der Einsparung von Personal-, Geräte- oder Materialkosten realisieren. Das unternehmerische Risiko ist geringer, da Investitionen und Expansionen gemeinsam planbar und durchführbar sind. Für ausscheidende Kollegen ist eine Ausstiegsstrategie möglich, bei der sie wirtschaftlich am MVZ beteiligt bleiben, ohne selbst noch zu praktizieren. Die Gründung eines MVZ ermöglicht zahlreiche steuerliche Privilegien.
An zahlreichen Beispielen verdeutlichte Dr. Fürstenberg, dass potenzielle Gründer eines zahnärztlichen MVZ nach wie vor zahlreiche Vorschriften des Vertragszahnarztrechts beachten müssen und nicht umgehen können. Sie müssen zudem bereit sein, sich mit professioneller Hilfe in das Gesellschaftsrecht einzuarbeiten, und betreten hier oftmals einen Rechtsraum, der für eine normale Niederlassung von geringerer Bedeutung ist. Wer also mit dem Gedanken spielt, ein MVZ zu gründen, benötigt Zeit, Wissen und von berufsrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher und steuerrechtlicher Seite kompetente Beratungspartner.
Interessierte Kollegen können das Thema in dem Tageskurs „Das zahnärztliche MVZ“ in Hamburg am 13. Oktober 2017 mit dem BDO Justitiar RA Frank Heckenbücker und Steuerberater Ulf Kühnemund vertiefen. Anmeldung unter www.oralchirurgie.org oder per Mail an akademie@dental-werk.de
Ein Dankeschön gilt den beiden Referenten, dem Organisator und den Teilnehmern dieser gelungenen Fortbildungsveranstaltung.
Autor: Dr. Christoph Kleinsteuber, BDO Landesvorsitzender Schleswig-Holstein