Branchenmeldungen 18.10.2011
Beratende Zahnärzte lösen Vertrauenszahnärzte ab
Begutachtung von Zahnbehandlungen für EL- und Sozialhilfebeziehende
Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) hat die Ende 2010 erfolgten Kündigungen der Vertrauenszahnärzte zum Anlass genommen, die Begutachtung von Zahnbehandlungen von EL- und Sozialhilfebeziehenden neu aufzusetzen. Anstelle der Vertrauenszahnärzte stehen nunmehr regional verteilt Beratende Zahnärztinnen und Zahnärzte zur Verfügung.
Zusammen mit dem Kantonszahnarzt und unter Einbezug der
Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft Aargau (SSO Aargau) sowie den
involvierten Vollzugsorganen und Amtsstellen (SVA und Kantonaler
Sozialdienst) hat das DGS eine Neuregelung der Begutachtung / Beratung
in der sozialen Zahnmedizin erarbeitet. Gemäss vorliegendem Konzept
stehen für die Beurteilung von sozialzahnmedizinischen Behandlungen (EL-
und Sozialhilfebeziehende) regional verteilt verschiedene so genannte
Beratende Zahnärztinnen und Zahnärzte (B-Zaz) zur Verfügung.
Es sind dies nach heutigem Stand folgende Zahnärzte: Dr. med. dent.
Arnold Baumann, Wohlen (nur Kieferorthopädische Beurteilungen); Dr. med.
dent. Christoph Eichenberger, Reinach; Dr. med. dent. Markus Grütter,
Frick; Dr. med. dent. Roger L. Lamezan, Lenzburg; Dr. med. dent. Sven
Priester, Muri; Dr. med. dent. Arthur Stehrenberger, Baden; Dr. med.
dent. Ewald Thenisch, Aarau.
Diese Zahnärzte beraten die SVA und die Sozialhilfebehörden (Gemeinden)
nach einheitlichen Grundsätzen über die Angemessenheit von
Kostenvoranschlägen oder Rechnungen behandelnder Zahnärztinnen bzw.
Zahnärzte. Die B-Zaz nehmen ihre Beurteilung zuhanden des Auftraggebers
(Gemeinde oder SVA) mittels standardisierten Formularen vor. Diese
tragen zur Verschlankung des Systems und zur Vereinfachung des Ablaufs
bei.
Detaillierte Informationen finden sich unter www.ag.ch/kantonszahnarzt
Quelle: Departement Gesundheit und Soziales