Branchenmeldungen 18.10.2011

Beratende Zahnärzte lösen Vertrauenszahnärzte ab

Beratende Zahnärzte lösen Vertrauenszahnärzte ab

Foto: © Shutterstock.com

Begutachtung von Zahnbehandlungen für EL- und Sozialhilfebeziehende

Das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) hat die Ende 2010 erfolgten Kündigungen der Vertrauenszahnärzte zum Anlass genommen, die Begutachtung von Zahnbehandlungen von EL- und Sozialhilfebeziehenden neu aufzusetzen. Anstelle der Vertrauenszahnärzte stehen nunmehr regional verteilt Beratende Zahnärztinnen und Zahnärzte zur Verfügung.

Zusammen mit dem Kantonszahnarzt und unter Einbezug der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft Aargau (SSO Aargau) sowie den involvierten Vollzugsorganen und Amtsstellen (SVA und Kantonaler Sozialdienst) hat das DGS eine Neuregelung der Begutachtung / Beratung in der sozialen Zahnmedizin erarbeitet. Gemäss vorliegendem Konzept stehen für die Beurteilung von sozialzahnmedizinischen Behandlungen (EL- und Sozialhilfebeziehende) regional verteilt verschiedene so genannte Beratende Zahnärztinnen und Zahnärzte (B-Zaz) zur Verfügung.

Es sind dies nach heutigem Stand folgende Zahnärzte: Dr. med. dent. Arnold Baumann, Wohlen (nur Kieferorthopädische Beurteilungen); Dr. med. dent. Christoph Eichenberger, Reinach; Dr. med. dent. Markus Grütter, Frick; Dr. med. dent. Roger L. Lamezan, Lenzburg; Dr. med. dent. Sven Priester, Muri; Dr. med. dent. Arthur Stehrenberger, Baden; Dr. med. dent. Ewald Thenisch, Aarau.

Diese Zahnärzte beraten die SVA und die Sozialhilfebehörden (Gemeinden) nach einheitlichen Grundsätzen über die Angemessenheit von Kostenvoranschlägen oder Rechnungen behandelnder Zahnärztinnen bzw. Zahnärzte. Die B-Zaz nehmen ihre Beurteilung zuhanden des Auftraggebers (Gemeinde oder SVA) mittels standardisierten Formularen vor. Diese tragen zur Verschlankung des Systems und zur Vereinfachung des Ablaufs bei.

Detaillierte Informationen finden sich unter www.ag.ch/kantonszahnarzt

Quelle: Departement Gesundheit und Soziales

Mehr News aus Branchenmeldungen

ePaper