Branchenmeldungen 12.03.2024
E-Rechnung kommt jetzt auch für Dentallabore
Die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) ab 1. Januar 2025 betrifft auch die gewerblichen Dentallabore, da sie im B2B-Bereich arbeiten. Zurzeit ist der Zeitplan für die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung allerdings noch ungewiss.
Mit dem Ende 2023 vom Bundestag beschlossenen Wachstumschancengesetz soll die Verpflichtung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen in einem standardisierten Datenformat für Leistungen zwischen Unternehmen eingeführt werden. Das Gesetz befindet sich nun im Vermittlungsausschuss. Im Vergleich zum Referentenentwurf des Gesetzes wurde der Zeitplan für die Einführung der E-Rechnung um eine Staffelung nach Unternehmensgröße ergänzt, zudem soll die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen zeitlich gestreckt werden. Darüber hinaus wurde erreicht, dass EDI-Rechnungen noch bis zum 31. Dezember 2027 unverändert weitergenutzt werden können.
Quellen: ZDH, VDZI