Branchenmeldungen 09.09.2025
E-Rezept: Ab 1. Oktober gelten neue Regeln für Zahnarztpraxen
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Ab dem 1. Oktober 2025 gilt die neue E-Rezept-Version 1.3.0. Für Zahnarztpraxen bedeutet das, PZN- und Wirkstoffverordnungen sind nur noch über eine angebundene Arzneimittel-Datenbank oder spezielle Verordnungssoftware möglich. Eigene Medikamentenlisten im Praxisverwaltungssystem dürfen nicht mehr genutzt werden. Fehlt eine solche Datenbankintegration, bleibt den Praxen nur die Freitextverordnung. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung rät deshalb, rechtzeitig den Kontakt zum PVS-Hersteller zu suchen und die Abläufe im Team anzupassen. Andernfalls drohen Mehraufwand und Rückfragen in den Apotheken. Weiterführende Informationen gibt es u.a. auf den Websiten der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns sowie der Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein .