Branchenmeldungen 30.09.2024

EBZ-Spezifikation 2.0: Wichtige Neuerungen ab 2025

EBZ-Spezifikation 2.0: Wichtige Neuerungen ab 2025

Foto: solutio

Zum 1. Januar 2025 tritt die EBZ-Spezifikation 2.0 in Kraft und bringt umfassende Änderungen für Zahnärzte und Krankenkassen. Die Neuerungen zielen auf eine höhere Flexibilität und einfachere Abwicklung in den Bereichen Zahnersatz (ZE), Kieferorthopädie (KFO) und Parodontologie (PAR) ab. Für den Zahnersatz wird der Wechsel des Behandlers und der Krankenkasse erleichtert, was den Umgang mit Behandlungsplänen vereinfacht. Im Bereich Kieferorthopädie gibt es neue Kennzeichen zur präziseren Erfassung von Anamnese, Diagnose und Therapie. Bei der Parodontologie wird erstmals der Behandlerwechsel ermöglicht, und die Regelungen für Krankenkassenwechsel wurden optimiert, um administrative Hürden zu reduzieren. 

Die Einführung erfolgt verbindlich ab dem 1. Januar 2025 mit einer Übergangsfrist bis zum 31. März 2025, in der die alte Version 1.7 weiterhin genutzt werden kann. Zwischen November und Dezember 2024 ist eine Testphase geplant, um die Praxistauglichkeit der neuen Version sicherzustellen. 

Für das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren bedeutet die Version 2.0 eine weitere Verbesserung in Richtung Effizienz und Genauigkeit im Datenaustausch zwischen Zahnärzten und Krankenkassen. 

Auch wir bei solutio passen unsere Systeme entsprechend an. Die Entwicklungsarbeiten sind weit fortgeschritten, sodass wir die Lösung rechtzeitig zur Verfügung stellen können. Begleitend dazu werden umfangreiche Informationsmaßnahmen durchgeführt, um unsere Kunden bestmöglich auf die Neuerungen vorzubereiten. Weitere Informationen gibt es in unserem Newsroom

Quelle: solutio

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